Lasil
Guten Tag Frau Bader, meine Elternzeit endet im Herbst (2a). Ich möchte jetzt einen Antrag auf Arbeitszeitverkuerzung stellen, von 39 auf 30h. Allerdings möchte ich nicht den Anspruch auf die Vollzeitstelle verlieren. Vielleicht kann ich nach 10 oder 15 Jahren in Vollzeit arbeiten können. Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich? Ich habe unbefristeten Vertrag, im öffentlichen Dienst. Vielen Dank im Voraus!
s.u.
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Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
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