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Hallo, Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen: und zwar ist mir bekannt , dass unser Betrieb, ohne Übernahme im Laufe der nächsten zwei bis drei Jahre schließen wird. Ich würde gerne im Anschluss meiner Mutterschutzfrist ab Dez. 2018 in Elternzeit für mindestens 2,5 Jahre gehen und weiß somit dass das Ende nach der Betriebsschließung fallen wird. Wie formuliere ich den Antrag nun richtig? den genauen Zeitraum also zb. für 30 Monate im Anschluss an die Mutterschutzfrist und hilfsweise bis zum Ende der Betriebsschließung? Wie sieht denn dann korrekt das Bestätigungschreiben des Arbeitgebers aus? Würde der Betrieb im Laufe der ersten zwei Jahre während meiner Elternzeit schließen, wäre ich über die Elterngeldstelle krankenversichert, solange ich Elterngeld erhalte? Müsste ich mich dann während der 2,5 jahre arbeitslos melden, während ich dann eigtl. Elternzeit wollte, sofern der Betrieb eben vorher dicht macht? Wäre ich dann trotz Freistellung durch das Arbeitsamt dort krankenversichert? Ich hoffe Sie könne mein Problem verstehen, danke
Hallo, Sie lkönnen die EZ so beantragen, wie Sie es möchten. Mit Schließung endet die EZ. Wenn Sie sich nicht familienversichern können, sollten Sie splitten lassen. Während des Bezuges von EG ist man beitragsfrei versichert. Liebe Grüße NB
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