Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und Elterngeld bei Betriebsschließung

Frage: Elternzeit und Elterngeld bei Betriebsschließung

cocuk

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich hätte mal eine Frage bezüglich der Elternzeit und des Elterngeldes: Einer Arbeitnehmerin wird mit Erlaubnis des Gewerbeaufsichtsamtes 1 Monat nach Beendigung der Mutterschutzfrist gekündigt. Die Arbeitnehmerin ist in dem 1 Monat nach Ende der Mutterschutzfrist unter Lohnfortzahlung freigestellt, erst nach diesem einen Monat endet der Arbeitsvertrag. Meine Frage: 1.) Sollte man Elternzeit und Elterngeld für den identischen Zeitraum beantragen? 2.) Sollte man Elternzeit und Elterngeld für nach der Entbindung, oder nach Ende der Mutterschutzfrist, oder erst nach Ende des Arbeitsvertrages ( 1 Monat nach Ende der Mutterschutzfrist) beantragen, da die Arbeitnehmerin ja noch in dem 1 Monat nach Ender der Mutterschutzfrist unter Lohnfortzahlung freigestellt wäre? 3.) Wenn man Elternzeit im Anschluß an die Mutterschutzfrist nehmen würde und der Arbeitsvertrag 1 Monat später endet, endet dann auch die Elternzeit? 4.) Kann man denn noch in Elternzeit sein, wenn z.B 1Monat nach Beginn der Elternzeit der Betrieb schließt? Was passiert denn mit dem Rest der Elternzeit? Ich hoffe es ist nicht zu kompliziert geschrieben. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Liebe Grüße C.K.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Nein, Elterngeld kann man für höchstens 14 Monate erhalten, Elternzeit aber für drei Jahre 2. Sie haben keinen Vorteil, wenn sie die Elternzeit und das Elterngeld erst nach dem Mutterschutz beantragen. 3. + 4. Mit Ende des Arbeitsvertrages endet auch die Elternzeit. dann muss man sich eigentlich bei der Agentur für Arbeit melden. Wenn man jedoch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, kann man es zum dritten Geburtstag des Kindes freigestellt werden. Liebe Grüße, NB


cocuk

Beitrag melden

Vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, dann kann ich a.) entweder Elternzeit im Anschluß an die Mutterschutzfrist nehmen. Das Septembergehalt das ich eigentlich unter Freistellung von der Firma bekommen würde, würde ich "verschenken", da ich ja im September in Elternzeit wäre. Die Elternzeit würde dann Ende September mit Ende des Arbeitsvertrages zu Ende gehen. Ich müsste dann zum Arbeitsamt und mich für den Rest der Elternzeit freistellen lassen. b.) oder ich nehme keine Elternzeit im Anschluß an die Mutterschutzfrist,um das Septembergehalt noch mitzunehmen, wäre dann im September unter Lohnfortzahlung freigsetellt (da ja der Betrieb dann schon zu gemacht hat). Der Vertrag endet Ende September. Ohne Arbeitgeber keine Beantragung der Elternzeit möglich. Also zum Arbeitsamt und sich bis zum 3.Lebensjahr des Kindes freistellen lassen. Habe ich das jetzt richtig verstanden? Also würden mir keine Nachteile entstehen, wenn ich das "geschenkte" Septembergehalt vom Arbeitgeber noch nehmen würde? Vielen Dank nochmal. Liebe Grüße C.K


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit und arbeite Teilzeit bei meinem langjährigen Arbeitgeber. Nun wird der Firmenstandort Deutschland geschlossen. Fragen: 1.) wie verhält sich das mit meiner Kündigung, ich bin doch im Prinzip unkündbar? 2.) wie wird das mit dem Arbeitslos melden, da ich ja in der Elternzeit bin? Gibt ...

Hallo, Meine Elternzeit (2 Jahre) läuft am 08.09.2013 aus. Ich habe vor zwei Wochen eine Kündigung zum 31.12.2013 wegen Betriebsschließung bekommen. Die Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes liegt vor. Kann ich trotzdem meine Elternzeit bis zur Betriebsschließung am 31.12.2013 verlängern? Vielen Dank im voraus,

Hallo, Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen: und zwar ist mir bekannt , dass unser Betrieb, ohne Übernahme im Laufe der nächsten zwei bis drei Jahre schließen wird. Ich würde gerne im Anschluss meiner Mutterschutzfrist ab Dez. 2018 in Elternzeit für mindestens 2,5 Jahre gehen und weiß somit dass das Ende nach der Betriebsschließung fallen wird. ...

Hallo Frau Bader, Meine Frage ist etwas kompliziert. Ich bin in Elternzeit und bin erneut schwanger. Letzte Woche habe ich von meine Krankenkasse zufällig erfahren dass mein Arbeitgeber mich bei der Kasse am 30.06.2021. abgemeldet hat. Begründung: Ende der Beschäftigung. Davon weiß ich nichts und habe keine Kündigung erhalten. Bis jetzt fiel es ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar.  Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...

Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt:  Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...

Hallo Frau Bader,  leider haben Sie meine Frage beim letzten Mal nicht beantwortet, daher Stelle ich diese nochmals. Es geht mir hier um den Sachverhalt der Elternzeit beim AG. Darf er ablehnen?    Hier nochmal die Konstellation:  ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit ...

Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derze ...