Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und Elterngeld bei Betriebsschließung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit und Elterngeld bei Betriebsschließung

cocuk

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich hätte mal eine Frage bezüglich der Elternzeit und des Elterngeldes: Einer Arbeitnehmerin wird mit Erlaubnis des Gewerbeaufsichtsamtes 1 Monat nach Beendigung der Mutterschutzfrist gekündigt. Die Arbeitnehmerin ist in dem 1 Monat nach Ende der Mutterschutzfrist unter Lohnfortzahlung freigestellt, erst nach diesem einen Monat endet der Arbeitsvertrag. Meine Frage: 1.) Sollte man Elternzeit und Elterngeld für den identischen Zeitraum beantragen? 2.) Sollte man Elternzeit und Elterngeld für nach der Entbindung, oder nach Ende der Mutterschutzfrist, oder erst nach Ende des Arbeitsvertrages ( 1 Monat nach Ende der Mutterschutzfrist) beantragen, da die Arbeitnehmerin ja noch in dem 1 Monat nach Ender der Mutterschutzfrist unter Lohnfortzahlung freigestellt wäre? 3.) Wenn man Elternzeit im Anschluß an die Mutterschutzfrist nehmen würde und der Arbeitsvertrag 1 Monat später endet, endet dann auch die Elternzeit? 4.) Kann man denn noch in Elternzeit sein, wenn z.B 1Monat nach Beginn der Elternzeit der Betrieb schließt? Was passiert denn mit dem Rest der Elternzeit? Ich hoffe es ist nicht zu kompliziert geschrieben. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Liebe Grüße C.K.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Nein, Elterngeld kann man für höchstens 14 Monate erhalten, Elternzeit aber für drei Jahre 2. Sie haben keinen Vorteil, wenn sie die Elternzeit und das Elterngeld erst nach dem Mutterschutz beantragen. 3. + 4. Mit Ende des Arbeitsvertrages endet auch die Elternzeit. dann muss man sich eigentlich bei der Agentur für Arbeit melden. Wenn man jedoch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, kann man es zum dritten Geburtstag des Kindes freigestellt werden. Liebe Grüße, NB


cocuk

Beitrag melden

Vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, dann kann ich a.) entweder Elternzeit im Anschluß an die Mutterschutzfrist nehmen. Das Septembergehalt das ich eigentlich unter Freistellung von der Firma bekommen würde, würde ich "verschenken", da ich ja im September in Elternzeit wäre. Die Elternzeit würde dann Ende September mit Ende des Arbeitsvertrages zu Ende gehen. Ich müsste dann zum Arbeitsamt und mich für den Rest der Elternzeit freistellen lassen. b.) oder ich nehme keine Elternzeit im Anschluß an die Mutterschutzfrist,um das Septembergehalt noch mitzunehmen, wäre dann im September unter Lohnfortzahlung freigsetellt (da ja der Betrieb dann schon zu gemacht hat). Der Vertrag endet Ende September. Ohne Arbeitgeber keine Beantragung der Elternzeit möglich. Also zum Arbeitsamt und sich bis zum 3.Lebensjahr des Kindes freistellen lassen. Habe ich das jetzt richtig verstanden? Also würden mir keine Nachteile entstehen, wenn ich das "geschenkte" Septembergehalt vom Arbeitgeber noch nehmen würde? Vielen Dank nochmal. Liebe Grüße C.K


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit und arbeite Teilzeit bei meinem langjährigen Arbeitgeber. Nun wird der Firmenstandort Deutschland geschlossen. Fragen: 1.) wie verhält sich das mit meiner Kündigung, ich bin doch im Prinzip unkündbar? 2.) wie wird das mit dem Arbeitslos melden, da ich ja in der Elternzeit bin? Gibt ...

Hallo, Meine Elternzeit (2 Jahre) läuft am 08.09.2013 aus. Ich habe vor zwei Wochen eine Kündigung zum 31.12.2013 wegen Betriebsschließung bekommen. Die Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes liegt vor. Kann ich trotzdem meine Elternzeit bis zur Betriebsschließung am 31.12.2013 verlängern? Vielen Dank im voraus,

Hallo, Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen: und zwar ist mir bekannt , dass unser Betrieb, ohne Übernahme im Laufe der nächsten zwei bis drei Jahre schließen wird. Ich würde gerne im Anschluss meiner Mutterschutzfrist ab Dez. 2018 in Elternzeit für mindestens 2,5 Jahre gehen und weiß somit dass das Ende nach der Betriebsschließung fallen wird. ...

Hallo Frau Bader, Meine Frage ist etwas kompliziert. Ich bin in Elternzeit und bin erneut schwanger. Letzte Woche habe ich von meine Krankenkasse zufällig erfahren dass mein Arbeitgeber mich bei der Kasse am 30.06.2021. abgemeldet hat. Begründung: Ende der Beschäftigung. Davon weiß ich nichts und habe keine Kündigung erhalten. Bis jetzt fiel es ...

Hallo, "Das liegt daran, dass die Elternzeit einen Tag vor dem tatsächlichen Geburtstermin startet." Stimmt diese Aussage? Mein errechneter ET war 07.06.25 geboren wurde mein Kind am 31 05 2025  Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt.   Wann beginnt und endet dann die Elternzeit? Der Arbeitgeber hat die Elternzeit nochmal berec ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 01.07.2020 auf die Welt gekommen. Da habe ich drei Jahre Elternzeit genommen. Am 04.01.2023 ist sein kleiner Bruder auf die Welt gekommen dafür habe ich die Elternzeit unterbrochen und die vollen 3 Jahre vom kleinen Bruder genommen. Mein Arbeitgeber möchte einen schriftlichen Antrag zu erneuten Aufnahme der re ...

Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank,  Clau ...