Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betriebsschliessung während der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Betriebsschliessung während der Elternzeit

Alean0r

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Hallo Frau Bader, Meine Frage ist etwas kompliziert. Ich bin in Elternzeit und bin erneut schwanger. Letzte Woche habe ich von meine Krankenkasse zufällig erfahren dass mein Arbeitgeber mich bei der Kasse am 30.06.2021. abgemeldet hat. Begründung: Ende der Beschäftigung. Davon weiß ich nichts und habe keine Kündigung erhalten. Bis jetzt fiel es mir nicht auf weil ich noch Elterngeld bekomme. Einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe ich auch. Ich habe versucht mit mein Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen. Leider erfolglos. Der zuständigen Gewerbeaufsichtsamt weiß von meine Kündigung auch nichts. Danach habe ich in Internet zwei Artikel gefunden, die darum gingen diese kleine Familienfirma durch einen Verkauf „gerettet“ zu haben. Ich habe weiter recherchiert und fand den neuen Besitzer. Ich konnte mit ihm reden und er meinte er wäre für mich nicht zuständig, da er die Firma nicht gekauft hat. Die alte Firma wurde geschlossen und er hat eine neue gegründet zum 1.7.2021. Er hat den Namen behalten, nur die Rechtsform geändert. Er bietet die gleiche Produkte und Dienstleistungen an, er mietet den gleichen Laden, er hat die gleiche Angestellten, ich nehme an dass er die Maschinen auch behalten hat. Die Telefonnummer hat sich auch nicht geändert und somit denke ich dass er auch den alten Kundenkreis hat.. Ist es denn in diesem Fall eine Betriebsübernahme ohne einen Verkaufsvertrag? Wer ist jetzt für mich zuständig und wen muss ich denn klagen? Ich werde definitiv einen Anwalt gebrauchen, aber ich wollte schonmal wissen ob ich da überhaupt etwas erreichen kann.. Vielen Dank für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 613a BGB regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Betriebsübergang. Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus dem im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisses ein. Ob dies im vorliegenden Fall vorliegt, kann ich hier nicht beweren. Aber ich kann Ihnen einen Link geben, wo die Merkmale stehen. https://www.puplick-partner.de/de/aktuelles/item/233-betriebsuebergang Liebe Grüße NB


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