Mitglied inaktiv
Hallo, Ich habe eine wichtige Frage: Es geht um meine Tochter 5 jahre, Ich habe letztes jahr geheiratet. Und habe vor meiner Ehe UVG bekommen für meine Tochter weil der Leibliche Vater nicht zahlt.Und da mein Mann nicht der leibliche Vater von meiner Tochter ist muss er doch auch kein Unterhalt zahlen,oder? Ich habe die Beistandschaft für meine Tochter dem Jugendamt hier übergeben,aber leider sind die hier nicht in der lage den Unterhalt meiner Tochter einzuholen.Und das obwohl vom gericht es beschloßen war das der Leibliche Vater Unterhalt zahlen muss. Naja auf jeden fall habe ich seit November2001 keinen Unterhalt mehr bekommen für meine Tochter,und so bin ich zum sozialamt hier gegangen um SOzialhilfe für meine Tochter zu beantragen,aber ich habe keine bekommen für meine Tochter.Die vom Amt haben gesagt das sie vom Kindergeld leben soll,dazu zählt auch das sie Kleidung, Kindergarten,Miete,heizung,Strom und was sonst noch so anfällt zahlen soll.Und mein Mann ist der zeit arbeitslos und bekommt nur arbeitslosenhilfe und soll auch noch für meine Tochter die nicht seine leibliche ist zahlen.Und da frage ich mich sind wir nicht ein Sozialstaat? Ich weiß jetzt nicht was ich machen kann,hat meine Tochter nicht ein recht auf Hilfe zum lebensunterhalt? Können sie mir vielleicht einen Tipp geben was ich machen kann oder gibt es was im BSGh buch wo sowas steht? Bitte um hilfe Danke LG Maggie
Liebe Maggie, Unterhaltsvorschuss ist zeitlich begrenzt. Können Sie nicht den leiblichen Vater finden und von ihm Unterhalt fordern? Ansonsten wenden Sie sich mal an die Caritas oder ähnliches. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Maggie, ich gehe davon aus, dass Du zur Zeit Hausfrau bist und keiner Erwerbstätigkeit nachgehst. Ich würde erstmal Wohngeld beim Sozialamt beantragen und im selben Atemzug Sozialhilfe für Deine Familie. Das hängt natürlich davon, wie hoch das Gesamteinkommen der Familie ist. Nimm alle entsprechenden Unterlagen mit(Bescheid Arbeitsamt, Gerichtsurteil Unterhalt -auch wenn momentan nichts gezahlt wird-, Mietvertrag, Abschlagsabrechnungen Strom, Versicherungsunterlagen etc. Lieber zuviel als zuwenig mitnehmen, sonst rennst Du nochmal hin. Solltest Du einen Anspruch aus Sozialhilfe haben, bekommt Du auchdie GEZ-Gebühren frei, die Telefongrundgebühr sinkt. Viel Erfolg !
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