opheliac
Mein partner will die 2 monate elternzeit machen die ihm zustehen. Er hat aber noch eine tochter für die er auch den unterhalt immer zahlt. Das ist aber in der üblichen höhe für die 2 monate garnicht möglich und er hat die mutter gefragt wie sie das regeln wollen. Nun kommt sie, dass ja eh schon die hälfte kindergeld abgezogen wird, das könnte sie ja auch einklagen (dachte das ist normal und nur fair) und dass sie darauf nicht verzichtet es ist ja fürs kind. Das versteh ich ja und das soll ja so sein aber sie bekommt mit unterhalt und kindergeld insgesamt fast 600 euro und es geht nur um 2 monate d.h. 2 zahlungen. Der selbstbehalt liegt doch bei 1080 euro und alles was drüber ist vom elterngeld wollte er ihr auch überweisen (das ist n bissl mehr als die hälfte vom üblichen unterhalt) Wie ist das geregelt? Die elternzeit steht ihm doch zu? Ich wollte und muss wieder anfangen mit arbeiten Wie ist das denn jetzt nun geregelt?
Hallo, der volle Unterhalt ist auch in der EZ zu zahlen Liebe Grüße NB
User-1753445573
Genau so wie du darauf beharrst das deinem Partner die Elternzeit zusteht, steht dem anderen Kind der Unterhalt zu. Ich geh deshalb davon aus das der volle Unterhalt bezahlt werden muss.
malini
Es gibt mehr Familien, wo sich der Mann die zwei Monate nicht leisten kann "obwohl sie ihm zustehen", weil eben 65% vom Gehalt nicht reichen. Ich sehe es wie meine Vorschreiberin. Wenn er es sich wegen der Unterhaltszahlungen nicht leisten kann, muss er eben drauf verzichten.
opheliac
http://m.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Vater-erkaempft-sich-Elternzeit Alles über dem selbstbehalt würde er ja zahlen wollen das wären immernoch 240 euro anstatt wie sonst 400... sie soll ja nich leer ausgehen aber von iwas muss er auch seine rechnungen bezahlen Es geht auch nicht anders ich muss wieder arbeiten gehen und er muss die eingewöhnung für die kita machen... Es ist ja nicht böse gemeint und klar kann ich die andere seite auch verstehen aber es ist doch unfair iwo dass vätern die zeit mit ihren kindern dadurch verwehrt wird
opheliac
Und kann sie das vom unterhalt abgezogene kindergeld einklagen?
Sternenschnuppe
Du kannst das doch dann mit Deinem Verdienst ausgleichen. Sind doch nur 160€ für Dich dann. Immerhin würde ihm dann Betreuungsunterhalt von Dir zustehen, was sein Einkommen erhöht. Mein Mann konnte sich wegen Unterhalt auch keine Elternzeit leisten. Hatte aber etwa 700€ zu zahlen. Oder ihr legt jetzt schon was zur Seite. Das mit dem Kindergeld ist Quatsch von der Ex.
Philomena0303
Die Elternzeit steht ihm gegenüber dem Arbeitgeber zu. Es steht ihm nicht zu sein Einkommen so zu verringern, dass er für sein Kind nicht mehr den vollen Unterhalt zahlen kann. Woher soll die Mutter des Kindes denn das Geld nehmen, das dann fehlt? Du bist grade extrem egoistisch in deiner Denkweise.
desireekk
Ich sehe durch das von Dir zitierte Urteil durchaus die Chance dass er für die 2 Monate den Unterhalt kürzen kann, denn immerhin übernimmt er die Eingewöhnung damit DU arbeiten gehen kannst. Aber 1.): Ganz ehrlich: wegen der 2 Monate würde ich kein Fass aufmachen. Ich habe über 4 Jahre den vollen Unterhalt für den ersten Sohn meines (inzwischen EX-)Mann gezahlt. Ja, weil ich mehr verdient habe als er, blieb er Zuhause, aber "ich" (=wir) haben trotzdem den vollen Unterhalt für den Sohni gezahlt. Und damals gab es nur 300 EUR (600 DM) für's Zuhause bleiben... Wie schon gesagt: es ist für's Kind, und "wieviel mit Mutter" für das Kind hat, bestimmt SEIN Netto, nicht ihres. Aber 2): Wie wurde den der bisherige Unterhalt für das erste Kind berechnet? ggf. mindert sich der Unterhalt sowieso, jetzt da es noch ein unterhaltsberechtigtes Kind mehr gibt... Gruß D
Sternenschnuppe
dann muss er eh um Abänderung klagen. Das kostet mehr als die 320€ . Gibt es einen Titel kann die Ex sonst einfach pfänden.
Behnke
Ja, das sehe ich auch so. Das erwähnte Urteil stärkt deutlich die Rechte des Vaters und zwei Monate sollten kein Problem sein, zumal ja auch weiterhin Unterhalt gezahlt wird. Wenn dabei der Mindestunterhalt nicht unterschritten wird sollte es noch weniger ein Problem sein. Der Mindestunterhalt beträgt ja 335€ (in Abhängigkeit vom Alter des Kindes) abzgl. des hälftigen Elterngeldes das entspricht einem Zahlbetrag von 240€ . Die Düsseldorfertabelle geht immer von zwei Unterhaltsberechtigten aus, bei drei oder mehr Unterhaltsberechtigten wird man, i.d.R. in die nächst niedrigere Stufe(n) eingeteilt. Es ist natürlich in solchen Situationen immer Schwierig, mit allen Beteiligten einvernehmen herzustellen. Natürlich hat das unterhaltsberechtigte Kind Anspruch auf Unterhalt, aber auch die anderen beiden Kindern, da müssen einfach beide Familien für einen kurzen Zeitraum etwas kürzer treten. In diese Richtung geht ja auch das Urteil.
Behnke
https://www.schneideranwaelte.de/familie/auswirkungen-von-elterngeld-und-elternzeit-auf-den-kindesunterhalt/ In Bezug auf die Minderung des Unterhaltes ein interessantes Urteil (Auch wenn hier von einer anderen Rollenverteilung ausgegangen wird)
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