Sommer1
Guten Tag Frau Bader, Seid 1.1.2017 bin ich im befristeten Arbeitsverhältnis. Eine Verlängerung zum 1.1.2018 sollte zugestimmt werden. Bin nun im Krankenstand (Ende Oktober) Abbau Urlaub ab Mitte November, ab 3.12. in Mutterschutz. Jetzt erhielt ich die Nachricht, das mein AG den Vertrag zum Dezember auslaufen lassen wird. Dieser zählt bis Ende Dezember. Dann die Krankenkasse. Nehme dann ein Jahr Elternzeit. Habe die Arge über den aktuellen Stand informiert. Dann fragte ich das Amt, wer den nach der Elternzeit zahlen würde? Die perplexe Antwort: Sie erhalten erst AlG I, wenn ich einen Krippenplatz habe. Vorher stehe ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Näheres konnte mir nicht gesagt werden. ??? In den schönen Heftchen der Arge steht sowas nicht. Können sie da weiterhelfen?
Hallo, also Elternzeit können Sie nicht nehmen, da Sie keinen Arbeitgeber haben. Und Arbeitslosengeld eins bekommen Sie tatsächlich nur dann, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, das Kind fremdbetreut ist. Diese Auskunft ist also richtig. Ihr Anspruch bleibt aber bestehen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
ALG I gibt es nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, dazu bedarf es Kinderbetreuung. ALG II gibt es nur, wenn zustehende Vermögensgrenzen nicht überschritten werden und die Notlage unverschuldet ist. Solltest Du also nach EG/EZ keinen neuen Job haben und Kindergeld + Unterhalt reicht nicht aus + kein Vermögen + Kinderbetreuung vorhanden dann erhälst Du ALG II... wirst aber mind. Teilzeit vermittelt.
Sommer1
Korrektur: Ich gehe nicht in EZ, da kein AV, sondern ein Jahre 1 Jahr in ... Erziehungsurlaub mit Zahlung von Elterngeld?
Mitglied inaktiv
Ja ohne AG keine EZ ... ist aber für die Frage woher es Geld nach dem Elterngeld gibt unrelevant. Neuer Job oder Vater des Kindes.
Mitglied inaktiv
1. Ohne AG keine Elternzeit. Diese steht nur Arbeitnehmern zu - denn EZ bedeutet das der AG sich verpflichtet den Arbeitsplatz freizuhalten. Wenn es keinen Arbeitsplatz freitzuhalten gibt, braucht es auch keine EZ 2. Ohne EZ auch keine beitragsfreie Krankenversicherung. Allerdings ist man - zusätzlich - über das EG auch beitragsfrei versichert. Läuft das EG aus, muss man sich aber selbst um die Krankenversicherung kümmern. das geht indem man entweder in die Familienversicherung geht - wenn verheiratet und mann in der gesetzlichen KV als Pflichtmitglied, oder indem man ALG1 oder ALG2 bekommt. 3. ALG1 gibt es nur dann wenn man eine Kinderbetreuung hat, weil ohne steht man dem Arbeitsmarkt ja gar nicht zur Verfügung. Also frühzeitig drum kümmern. Falls du dann nicht VZ arbeiten kannst oder willst, gibt es nur anteilig ALG1 4. ALG2 ist Abhängig davon was der Kindsvater verdient wenn du mit diesem zusammen lebst. Da wird euer aller Einkommen und Vermögen für offen gelegt. 5. In erster Linie ist der Vater des Kindes für dich zuständig. Dir steht, egal ob verheiratet oder unverheiratet, mindestens bis zum 3ten Lebensjahr Unterhalt für DICH von ihm zu - sofern er diesen zahlen kann. Für das Kind eh aber. Rat wäre, kümmere dich SOFORT nach der Geburt um das Thema Kinderbetreuung. Problem wird sein das viele Einrichtungen und TaMu nur zu Aug/Sep. neue Kinder nehmen weil dann mit den neuen Schulkindern Plätze frei werden. Notfalls werdet ihr da überbrücken müssen. falls du nicht verheiratet bist, solltest du schauen ob du wenigstens einen Teil des EG in EG Plus wandeln kannst - so bist du länger krankenversichert.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst. Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar. Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...
Hallo Frau Bader, Ich habe meine Elternzeit beendet und bin ab Oktober wieder im Geschäfft ( Kindergarten ) eingestiegen indem ich den ganzen Oktober meinen Rest Urlaub noch abbaue. Jetzt habe ich erfahren das ich schwanger bin und frage mich ob ich meinen ganz normalem Lohn bekomme , da bei uns ein BV gildet , oder zählt der Abbau des Urlaube ...
Hallo, mein jüngstes Kind ist im Sommer drei Jahre alt geworden und wir sind gerade in der Eingewöhnung im Kindergarten. Ich habe noch zwei weitere Kinder (8 und 12 Jahre) und bin seit der Geburt meines erstem Kindes zu Hause. Ich habe seitdem nicht mehr gearbeitet, mein Mann versorgt mich (er verdient gut). Bald ist mein Jüngster im Kindergart ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit