Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wer zahlt nach Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wer zahlt nach Elternzeit?

Sommer1

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Guten Tag Frau Bader, Seid 1.1.2017 bin ich im befristeten Arbeitsverhältnis. Eine Verlängerung zum 1.1.2018 sollte zugestimmt werden. Bin nun im Krankenstand (Ende Oktober) Abbau Urlaub ab Mitte November, ab 3.12. in Mutterschutz. Jetzt erhielt ich die Nachricht, das mein AG den Vertrag zum Dezember auslaufen lassen wird. Dieser zählt bis Ende Dezember. Dann die Krankenkasse. Nehme dann ein Jahr Elternzeit. Habe die Arge über den aktuellen Stand informiert. Dann fragte ich das Amt, wer den nach der Elternzeit zahlen würde? Die perplexe Antwort: Sie erhalten erst AlG I, wenn ich einen Krippenplatz habe. Vorher stehe ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Näheres konnte mir nicht gesagt werden. ??? In den schönen Heftchen der Arge steht sowas nicht. Können sie da weiterhelfen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, also Elternzeit können Sie nicht nehmen, da Sie keinen Arbeitgeber haben. Und Arbeitslosengeld eins bekommen Sie tatsächlich nur dann, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, das Kind fremdbetreut ist. Diese Auskunft ist also richtig. Ihr Anspruch bleibt aber bestehen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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ALG I gibt es nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, dazu bedarf es Kinderbetreuung. ALG II gibt es nur, wenn zustehende Vermögensgrenzen nicht überschritten werden und die Notlage unverschuldet ist. Solltest Du also nach EG/EZ keinen neuen Job haben und Kindergeld + Unterhalt reicht nicht aus + kein Vermögen + Kinderbetreuung vorhanden dann erhälst Du ALG II... wirst aber mind. Teilzeit vermittelt.


Sommer1

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Korrektur: Ich gehe nicht in EZ, da kein AV, sondern ein Jahre 1 Jahr in ... Erziehungsurlaub mit Zahlung von Elterngeld?


Mitglied inaktiv

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Ja ohne AG keine EZ ... ist aber für die Frage woher es Geld nach dem Elterngeld gibt unrelevant. Neuer Job oder Vater des Kindes.


Mitglied inaktiv

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1. Ohne AG keine Elternzeit. Diese steht nur Arbeitnehmern zu - denn EZ bedeutet das der AG sich verpflichtet den Arbeitsplatz freizuhalten. Wenn es keinen Arbeitsplatz freitzuhalten gibt, braucht es auch keine EZ 2. Ohne EZ auch keine beitragsfreie Krankenversicherung. Allerdings ist man - zusätzlich - über das EG auch beitragsfrei versichert. Läuft das EG aus, muss man sich aber selbst um die Krankenversicherung kümmern. das geht indem man entweder in die Familienversicherung geht - wenn verheiratet und mann in der gesetzlichen KV als Pflichtmitglied, oder indem man ALG1 oder ALG2 bekommt. 3. ALG1 gibt es nur dann wenn man eine Kinderbetreuung hat, weil ohne steht man dem Arbeitsmarkt ja gar nicht zur Verfügung. Also frühzeitig drum kümmern. Falls du dann nicht VZ arbeiten kannst oder willst, gibt es nur anteilig ALG1 4. ALG2 ist Abhängig davon was der Kindsvater verdient wenn du mit diesem zusammen lebst. Da wird euer aller Einkommen und Vermögen für offen gelegt. 5. In erster Linie ist der Vater des Kindes für dich zuständig. Dir steht, egal ob verheiratet oder unverheiratet, mindestens bis zum 3ten Lebensjahr Unterhalt für DICH von ihm zu - sofern er diesen zahlen kann. Für das Kind eh aber. Rat wäre, kümmere dich SOFORT nach der Geburt um das Thema Kinderbetreuung. Problem wird sein das viele Einrichtungen und TaMu nur zu Aug/Sep. neue Kinder nehmen weil dann mit den neuen Schulkindern Plätze frei werden. Notfalls werdet ihr da überbrücken müssen. falls du nicht verheiratet bist, solltest du schauen ob du wenigstens einen Teil des EG in EG Plus wandeln kannst - so bist du länger krankenversichert.


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