Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wer zahlt mein Elterngeld wenn die Firma Insolvenz geht?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wer zahlt mein Elterngeld wenn die Firma Insolvenz geht?

Pimu123

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Hallo, ich bin aktuell noch im Mutterschutz. ich habe Elterngeld plus bei meinem Arbeitgeber gemeldet. Das wären bei 1500€ netto Gehalt im Monat Ca 450€ oder so etwas auf 2 Jahre. Nun wird unsere Firma voraussichtlich nicht mehr lange überleben und ist gezwungen Insolvenz zu melden. Was für ein Anrecht auf Elterngeld habe ich innerhalb dieser zwei Jahre ? Wer greift oder steht dann in der Verantwortung ? Mir darf in diesem Fall gekündigt werden trotz Mutterschutz , ist das richtig? Erhalte ich dann nur den Mindestsatz an Elterngeld innerhalb dieser zwei Jahre ? Da wir aktuell bauen bin ich wirklich etwas verzweifelt und bin dankbar über Rückmeldung , evtl muss ich schauen, das ich doch vorher arbeiten gehen muss :(


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in dem Fall wird der Insolvenzvw. kündigen - der Vertrag endet dann. Wichtig ist, dass Sie sich um eine eigene KK kümmern. Am EG ändert sich nichts Liebe Grüße NB


-Talia-

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Das Elterngeld zahlt dir ja nicht die Firma, sondern der Staat, und den Anspruch darauf hast du dir wohl vor dem Mutterschutz erarbeitet, also kriegst du es, auch, wenn deine Firma pleite geht.


Mitglied inaktiv

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Wenn deine Firma insolvent wird, dann muss sie dir kündigen. Die Kündigung läuft über einen Antrag bei einer Behörde und wird dort entschieden. Dein Elterngeld zahlt die Elterngeldstelle weiter.


Mitglied inaktiv

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Dein EG-Anspruch hat nichts mit dem AG zu tun. Was damit zu tun hat sind deine KK-Beiträge. Wenn Dein AG dir kündigen muss wegen Insolvenz, dann bist du nur so lange Beitragsfrei in der KK, wie du EG bekommst. Deshalb wäre die Splittung in EG-Plus in dem Fall sinnvoll, sofern Du dich nicht bei deinem Mann Familienversichern kannst. An Deinen Ansprüchen in der Höhe oder der Zahlung überhaupt hat der AG keinen Einfluss. LG Lilly


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