jessie85
Guten abend Ich wollte mal wissen wer mein elterngeld zahlt wenn ich erneut Schwanger wäre. Und zwar bin ich bei meinem alten arbeitgeber noch in elternzeit für 3 Jahre und soll Anfang 2020 wieder anfangen. Weil ich nur elterngeld für 1 Jahr beantragt habe, habe ich mir noch eine andere arbeitsstelle in einer reinigungsfirma auf teilzeit gesucht. Bei beiden Arbeitgebern habe ich einen unbefristeten Vertrag. Da ich nur bei der reinigungsfirma arbeite bekomme ich auch nur von da Gehalt. Müssten die dann auch das elterngeld zahlen? Bin jetzt 14 monate bei denen
Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB
Felica
Wie kommst du auf die Idee das der Ag dir EG zahlt? EG kommt vom Staat. Dafür wird dann geschaut was du in den 12 Monaten vor erneuten Bezug verdient hast, EG bis längstens 14 Monate wird dabei ausgeklammert und durch vorherige Zeiten ersetzt. bei dir wird es also auf 67% deines TZ-Gehaltes herauslaufen, je nachdem wie weit du bist. Was du machen kannst ist die laufende EZ zu Beginn des neuen Mutterschutzes zu beenden, dann gibt es das volle Mutterschaftsgeld. Machst du das nicht, nur über den TZ-Job. Achte allerdings auf die Höchstarbeitszeit, für mehr wie 45 Std kannst du kein Mutterschaftsgeld bekommen, weil du schreibst beide Jobs sind unbefristet. Eigentlich sollte der TZ-job nur befristet sein.
HeyDu!
Höchstarbeitszeit ist meiner Meinung nach 48 Stunden:-)
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