Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wer zahlt die betriebsärztliche Untersuchung für Schülerin im Berufspraktikum?

Frage: Wer zahlt die betriebsärztliche Untersuchung für Schülerin im Berufspraktikum?

Mitglied inaktiv

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Eine Bekannte, Schülerin an einer (staatlichen) Berufsfachschule für Erzieherinnen, befindet sich derzeit in einem (unbezahlten) Berufspraktikum an einem Kindergarten. Sie ist schwanger. Das neue Mutterschutzrecht gilt auch für Schülerinnen. Nun stellt sich die Frage, wer die betriebsärztliche Pflichtuntersuchung veranlassen und bezahlen soll.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, schön, dass es seriös beantwortet wurde, ich hätte auch suchen müssen. Liebe Grüße NB


chrissicat

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Der "Arbeitgeber", also der Praktiukmsbetrieb, denn er ist für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit vor Ort zuständig, somit auch für die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes.


Mitglied inaktiv

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Die Schülerin hat keinen Arbeitgeber, deswegen frage ich ja. Bitte keine Mutmaßungen bringen, sondern Fakten.


mellomania

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auch wenn es kein arbeitgeber ist. DORT ist sie, DORT sind die gefahren, DIE schicken Sie zum BAD etcpp. zwecks Gefährdungsbeurteilung und so weiter.


Mitglied inaktiv

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Bitte die Rechtsgrundlage mit angeben! Bei den Leiharbeitsfirmen ist es auch nicht der Kundenbetrieb, der die betriebsärztliche Untersuchung bezahlt, sondern die Leiharbeitsfirma selbst.


Mitglied inaktiv

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Aus dem Bauch heraus würde ich auch sagen, die Schule. War jedenfalls damals so bei uns, allerdings Diätschule. Dort mussten wir dann alle zum Betriebsarzt - lief alles direkt über die Schule, Termine, Kosten, usw. In dem Falle war es eben ein mal wegen Gesundheitszeugnis, zum anderen aber musste dort jeder bei "Arbeitsbeginn" und auch zum Ende hin zur betriebsärztlichen Untersuchung. Galt IMO genauso für die dort ebenso ansässige "Erzieherschule". Die Praktikumsbetriebe in denen wir den praktischen Unterricht hatten musste gar nichts machen, außer evtl Betriebswäsche stellen, Während meiner Umschulung Jahre später über Rhea-Stelle des Arbeitsamtes war auch das Arbeitsamt für Kosten wie Fahrgeld, Schulmaterial, Ausflüge usw mein Ansprechpartner, nicht der Betrieb in dem ich die Umschulung gemacht habe. Mein erster Gedanke ist also auch, dem Praktikumsbetrieb mitteilen, und Rücksprache mit der Schule halten bezüglich Untersuchung und weiterem Vorgehen.


chrissicat

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https://www.bgw-online.de/DE/Arbeitssicherheit-Gesundheitsschutz/Grundlagen-Forschung/Arbeitsmedizin-Epidemiologie/FAQ/FAQ-Praktikanten.html Zwar nicht die Rechtsgrundlage, aber vielleicht dennoch hilfreich. "Praktiukmsbetrieb übernimmt Arbeitgeberrolle"


Mitglied inaktiv

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Das war genau die Antwort dafür. Die BG kann solche Zuständigkeiten festlegen und die betreffenden Parteien (Betriebe die Praktikantinnen ausbilden und Schulen die Praktikantinnen entsenden) über ihre Pflichten informieren. Das ist eine zuverlässige Informationsquelle. DANKE!


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