Dinalein
Sehr geehrte Frau Bader In der 6. Woche wurde meine Schwangerschaft vom Arzt bestätigt, ich wußte es bereits in der 5. Woche, habe aber weiter im Schichtdienst gearbeitet. Ich bin Krankenschwester auf ein onkologisch, operativen Gynäkologie wo wir viel mit Chemos, Bestrahlungen und natürlich ESBL und MRSA Patienten sowie jeden Tag Frischoperierten mit diversen Zu- und Ableitungen zu tun haben.Blutentnahmen, legen von Kanlen ect. Zudem kommt die tgl. psych. Belastung durch diverse Fehlgeburten. Kann in diesem Fall meine Betriebsärztin ein Beschäftigungsverbot aussprechen? Oder an wen müßte ich mich da wenden? Mein FA hat mich 3 Wochen krank geschrieben und meinte er dürfe das nicht aussprechen Vielen Dank für Ihre Antwort Dinalein
Hallo, man muss zwischen einem individuellen und einem gesetzlichem Beschäftigungsverbot unterscheiden. Bei einem individuellen BV entscheidet der Arzt im Einzelfall, dass die Schwangere ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Dazu kann auch Mobbing gehören. Daneben sieht der Gesetzgeber eine Reihe von Gründen vor, bei denen immer ein BV erteilt werden muss (=generelles gesetzl. BV). Diese findet man bei http://bundesrecht.juris.de/muschg/BJNR000690952.html#BJNR000690952BJNG000202308 Der Arbeitgeber ist dabei verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen zu machen und die Beschäftigungsverbote durch entsprechende Maßnahmen umzusetzen Aber auch das Gewerbeaufsichtsamt kann Hilfestellung geben. Man erhält bei einem BV den vollen Lohn weiter. Anders ist übrigens eine Krankschreibung: hier liegt es nicht an der Arbeit, sondern an der Schwangerschaft, das man nicht arbeiten kann. Nach 6 Wochen gibt es nur noch Krankengeld. Liebe Grüsse, NB
sternenfee75
Entweder man muss dich hausintern versetzen auf einen anderen Arbeitsplatz oder du bekommst ein BV, da du viele der Tätigkeiten nicht machen darfst. Bei uns macht das auch der Betriebsarzt.
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