Fireflower
Es geht darum ,dass ich im Verkauf und Beratung tätig bin. Die sehen es nicht ein,dass man es dem Gewerbeaufsichtsamt melden muss. Sie meinen,dass es nur über den Frauenarzt geht. Wollen schon,dass ich mir einen zweiten Gynäkologen suche.
Hallo, 1. Zuständig für das BV ist nicht der FA, sondern der Ag 2. Derzeit gibt es keinen Hinweis darauf, dass Schwangere durch das Coronavirus gefährdeter sind als die allgemeine Bevölkerung. Die Übertragung auf das ungeborene Kind kann jedoch nicht mehr ausgeschlossen werden. Die wenigen überhaupt beobachteten Neugeborenen mit einer Infektion zeigten allerdings keinerlei Krankheitssymptome. Das zumindest ist der aktuelle Erkenntnisstand. Entsprechend gibt es vom Robert-Koch-Institut, Deutschlands zentraler Behörde für die Überwachung von Infektionskrankheiten, auch keine Empfehlung, Schwangeren grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. Auch die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) ist dieser Ansicht. (Quelle:DAK). 3. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Wer ist "Die"?
Fireflower
Die sind meine Arbeitgeber.
KielSprotte
Hast du mehrere? Schreibe doch bitte mal komplex alle genauen Fakten, damit man dir antworten kann!
mellomania
denn corona ist kein grund für ein bv. arzt ist eh raus, da es keine medizinischen gründe gibt. arbeitgeber muss arbeitsplatz sicher machen, andere tätigkeiten zu weisen. ein mitspracherecht hier hast du nicht. erst wenn das alles nicht geht, dann stellt der AG ein bv aus. nach der gesetzlich vorgeschriebenen gefährdungsbeurteilung. nur wegen corona gibt es kein bv
Mitglied inaktiv
Warum meldest du es nicht selber beim Gewerbeamt. Warum pochst du auf ein BV?
Felica
Wende dich an das Gewerbeamt, die helfen dir da weiter.
Fireflower
Ich poche nicht darauf ,wenn raus kommt das alles passt. Dann arbeite ich. Ich möchte nur das meine Rechte gewahrt bleiben.
Mitglied inaktiv
vermuten, dass du von einem BV ausgehst, was überhaupt nicht der fall sein sollte. dein AG bewertet deinen arbeitsplatz und teilt dir, sollte der platz an sich nicht sicher sein, ersatzarbeit zu. diese kann auch außerhalb deiner qualifikation sein. telefondienst, rechnungen schreiben, wareneingangskontrolle, inventur etcpp. ein mitspracherecht hast du nicht. also du kannst nicht sagen, nö, mache ich nicht. erst wenn der AG ÜBERHAUPT keine möglichkeit hat, dich sicher weiterzubeschäftigen, egal wie, muss ER das bv ausstellen. er kann auch ein teil bv ausstellen. wenn er z.b. nur für ein paar stunden am tag sichere arbeit hat, dann stellt er für den rest der vertraglich vereinbarten stunden das bv aus. aber du fragst wer das ausstellt, und die antwort ist halt von vorneherein ohne prüfung KEINER. corona ist KEIN grund für ein bv
Mitglied inaktiv
Ja ne ist klar. #Frage wer kann ein BV ausstellen #
Emely09
Man muss doch nicht immer so die Leute angreifen, weil sie eine Frage zu einem Beschäftigungsverbot haben! Man wird hier im Forum ständig „angegriffen“ anstatt man freundlich auf sowas reagiert oder es einfach mal lässt!
Informiere dich einfach mal bei deinem Frauenarzt oder Hausarzt, die können dir am besten weiter helfen. Alles gute!
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