Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wer darf zu Hause bleiben bei Krankheit des Kindes?

Frage: Wer darf zu Hause bleiben bei Krankheit des Kindes?

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Sehr geehrte Frau Bader! Wenn ein Kind krank ist, hat man doch einen gewissen Anspruch, mit dem Kind ein paar Tage zu Hause zu bleiben. Wie sieht das denn aus, wenn ich (Mutter eines 4 Monate alten Sohnes) während der Elternzeit auch arbeite? Bsp.: ich gehe 2x4 Std./ Woche arbeiten und mein Mann Vollzeit. Wenn unser Kind nun krank wird, darf dann mein Mann auch diese "Krankentage" nehmen oder muß ich während der Elternzeit zu Hause bleiben. Und wo kann man denn solche Rechte nachlesen, damit man es mal schwarz auf weiß hat? Vielen Dank für die Antwort Petra und Familie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Petra, der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr. Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muß ärztlich bestätigt werden, daß das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, daß durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird. Gruß, NB


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