Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wer bekommt das Kind wenn beide Eltern sterben sollten ??

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wer bekommt das Kind wenn beide Eltern sterben sollten ??

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Hallo Frau Bader, mit dieser Frage beschäftigen wir uns schon seit geraumer Zeit. Wer würde denn unser Kind bekommen wenn meinem Mann und mir was zustoßen würde?? Mein Vater ist jetzt schon 61 und meine Mutter 58 Jahre alt. Die Mutter meines Mannes ist 52 allerdings aus unserer Sicht (alkoholprobleme die sie selber aber nicht sieht...) nicht als Sorgeperson geeignet. Momentan ist sie alleinstehend hat aber einen Freund. Dann hätten wir gemeinsam noch insgesamt 5 Geschwister, davon sehen mein Mann und ich als geeignete Person nur meinen Bruder (stabile Beziehung, guter Beruf, Haus vorhanden ect...), kann man denn irgendwas schriftliches machen damit im Fall des Falles mein Bruder das Kind/die Kinder bekommt ?? Wenn ja, wo muß man da hingehen und wie teuer ist so eine Angelegenheit denn?? Mein Bruder ist übrigens einverstanden, er würde sogar etwas unterschreiben um die Sache fest zu machen. Wie sieht da die Rechtslage denn aus Frau Bader ??? Vielen Dank für Ihre Antwort und sorry das die Frage so lang ist ! Tigram


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Gruß, NB


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