Wasmussdasmuss
Liebe Frau Bader, Ich stehe gerade mächtig auf dem Schlauch. In 2 Wochen muss ich wieder anfangen zu arbeiten, nach der Elternzeit. In ein paar Tagen bekommt Luisa aber ihre Impfung, wonach 1-2 Wochen eine Reaktion eintreten könnte. Was ist, wenn sie an meinem ersten Arbeitstag krank ist und nicht in die Kita kann? Hab ich da schon Anspruch auf unbezahlte Freistellung und Erstattung durch die Krankenkasse? Und, hab ich dieses Jahr auch die vollen 10 Tage Kind krank Tage, obwohl ich erst Mitte Januar zu arbeiten beginne? Und eins noch, ich hatte jetzt etwas mehr wie ein Jahr Elternzeit. Hab ich dann jetzt noch knapp 2 Jahre Elternzeit zur Verfügung? Bis wann kann ich diese nehmen? Und kann ich die immer nehmen bzw. Muss der AG diese genehmigen wenn ich sie frühzeitig einreiche? Viele machen das ja für das erste Schuljahr... Großes Dankeschön für Ihre Antwort und die Möglichkeit zu schreiben.
Hallo, 1. Die Restzeit können Sie mit Frist 7 Wo. (13 ab dem 3. geb) nehmen 2. Ja, Ihnen stehen direkt die 10 Tage zu Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Du hast noch knapp zwei Jahre Elternzeit. Da du dich bei der Erstmeldung für 2 Jahre festlegen musst, hat der Arbeitgeber das Recht, eine weitere Elternzeit vor dem 2. Geburtstag abzulehnen. Später nicht mehr, wenn du die Fristen für die Meldung beachtest. Soweit ich weiß, 7 Wochen vor dem 3.Geburtstag, danach 13 Wochen (vergewissere dich aber noch mal wegen der Fristen). Du kannst höchstens noch 2 Abschnitte an Elternzeit nehmen, insgesamt sind 3 möglich). Nehmen kannst du die Elternzeit bis zum 8. Geburtstag. Ich würde dir empfehlen, dass dein Partner zu Hause bleibt, wenn das Kind krank ist. Das macht sicher keinen guten Eindruck gleich bei Arbeitsbeginn zu fehlen. Oder ihr zieht die Impfung etwas nach vorne. Gäbe es diese Möglichkeit? LG luvi
cube
nicht jetzt schon davon auszugehen, dass die Impfung bestimmt zu einer Reaktion führen wird, bei der man zu Hause bleiben muss. Die Kind-krank-Tage sind dann anteilig für das Jahr. Aber da wird wohl nichts abgezogen - du fängst ja im Januar an. Ja, du hast Anspruch ab dem 1. Tag - aber wie schon gesagt: empfehlen würde ich das auch nicht. Sorge rechtzeitig dafür, dass der Partner oder Freunde/Verwandte einspringen können. Und ganz grundsätzlich würde ich für ein gutes "Sicherheitsnetz" sorgen. Im 1. Jahr der Fremdbetreuung sind viele Kinder gefühlt ständig krank. Da können die 20 Tage, die man mit Partner oder als AE hat schnell knapp werden. Für Magen-Darm sind schnell 3-4 Tage weg, Fieber sind auch mindestens 2 Tage (von wegen 24. Std fieberfrei bevor Betreuung möglich), Hand-Fuss-Mund ist auch nicht in 1 Tag abgefrühstückt usw. Wir hatten das Problem nicht, aber ich kenne einige, die im 1. Jahr (danach entspannt es sich deutlich!) knapp waren.
Kärchen
@cube: Ich glaube das stimmt so nicht.. : "Die Kind-krank-Tage sind dann anteilig für das Jahr." Es gab hier mal eine ähnliche Frage und da hat Frau Bader erklärt, dass nirgendwo steht, dass Tage verrechnet werden. Weder bei TZ (also zB 3 Tage/Woche) noch wenn man erst Ende des Jahres wieder mit der Arbeit startet...
Kärchen
@cube: Ich glaube das stimmt so nicht.. : "Die Kind-krank-Tage sind dann anteilig für das Jahr." Es gab hier mal eine ähnliche Frage und da hat Frau Bader erklärt, dass nirgendwo steht, dass Tage verrechnet werden. Weder bei TZ (also zB 3 Tage/Woche) noch wenn man erst Ende des Jahres wieder mit der Arbeit startet...
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