Mitglied inaktiv
Hallo, Ich beziehe mich auf Ihr Antwort auf die Frage von BigV vom 12.02.2004: Heißt das, der Arbeitgeber kann per Änderungskündigung durchsetzen, daß ich während der Elternzeit einen deutlich geringer bezahlten Job "eine Stufe tiefer" annehmen muß, mit der Begründung meine leitende Funktion ist in Teilzeit (20 Std) nicht möglich??? Ich habe doch während der Elternzeit Kündigungsschutz? Und: würde diese Änderung dann nur während des EU gelten oder könnte dies bedeuten, daß ich mein Recht auf Rückkehr in meinen alten Leitungsjob nach dem EU verliere? Ich kann nicht einsehen, daß ich in Teilzeit während des EU weniger verdienen soll, schließlich ist meine Qualifikation immer noch die gleiche. Ich bin sehr gespannt wie hier die Rechtslage ist... Claudia
Hallo, eine Änderungskündigung geht erst nach der EZ. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo ! Während der Elternzeit hast Du Anspruch auf EINEN Teilzeitjob nicht auf DEINEN alten Job teilzeitmäßig ! Wenn Du keine Fürhrungsposition mehr hast in dem Moment verdienst Du logischerweise weniger. Das kann man schriftlich vereinbaren daß es nur für die Zeit der Elternzeit gilt ! LG Andi
Mitglied inaktiv
Während der Elternzeit ruht Dein (ursprüngliches) Arbeitsverhältnis. Und wie schon geschrieben: wenn der eigentliche Job Teilzeitmäßig nicht möglich ist, dann muß man eben einen anderen Job machen. Daß der anders bezahlt wird ist IMO auch klar. Das bedeutet aber nicht, daß Du den Anspruch auf Deine urspr. Job nach Ende der EZ verlierst! Nach der EZ glt: gleichwertiger Arbeitsplatz = gleichwertige Bezahlung, wie vor EZ! Viele Grüße Désirée
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