Maritzki848
Liebe Frau Bader Ab August arbeite ich wieder werde nun meinen angehäuften Urlaub nehmen dee vis einschließlich 12.10. Geht meine Frage ist nun was bekomme ich denn nach dem Urlaub für Geld...oder habe ich dann im Oktober keine Einnahmen?
Hallo, wenn ich Sie richtig verstehe, kehren Sie nach der Elternzeit zur Arbeit zurück und nehmen nun den VZ-Urlaub von vor der Elternzeit. Der wird dann auch in Vollzeit bezahlt. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn Du Urlaub nimmst, dann das Geld was eben für diesen Vertrag gilt. Wobei ich nicht verstehe wie du ab August erst wieder arbeiten willst, wir aber schon September haben. Oder meinst du erst 2018? Und was du nach dem Urlaub an Gehalt bekommst liegt daran wie du dann arbeitest. Wir wissen ja nicht welchen Arbeitsvertrag du hast. Falls du nach dem Urlaub nicht arbeitest, dann klar, dann bekommst du ab dann auch kein Geld mehr.
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hallo frau bader, danke für die info. betrifft dies nur das gehalt, welches ich in den 3 wochen urlaub nach muschu erhalten würde oder wird mein bis dato gesamtes jahresgehalt angerechnet? ersteres wäre ja erträglich, letzteres führt dazu, dass mein anspruch wohl hinfällig wäre. wo kann ich dies im gesetz nachlesen? dankeschön n ...
hallo, bekommt man auch das ez-geld ohne auszusetzen, trotz das man weiterhin arbeitet? gruß eve
Hallo, unsere Tochter kam 16.10.10 zur Welt. Errechneter Geburtstermin war der 24.12.10. (also 10 Wochen zu früh) Ich hatte noch 2 Urlaubstage. Am 18.07.11 gehe ich wieder arbeiten. Wie sieht es da aus mit dem Urlaub? Stehen mir die 2 Tage noch zu? Und jetzt im Jahr 2011, steht mir da nur die Hälfte des Jahresurlaubs zu und der volle Urlaub? ...
Hallo Fr. Bader, habe leider keine Antwort gefunden. am 09.04 müsste ich wieder für 10 Tage arbeiten gehen , bis der erneute Mutterschutz beginnt. Wie schaut es denn mit dem Urlaubsanspruch in dieser Zeit aus und muss der Arbeitgeber wieder das vollständige Gehalt zahlen für die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt ? Was wäre denn wenn ...
Liebe Frau Bader, Zur Situation: Wir erwarten Anfang September unser erstes KInd. Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft Ende Januar 2024 aus, eine Verlängerung plant der Arbeitgeber leider nicht. Ich habe zusammengerechnet noch genau einen Monat Überstunden und Urlaub. Mein Freund und ich planen die Elternzeit bzw. das Elterngeld aufzuteilen. ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
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Guten Tag Frau Bader, Vor kurzem hatte ich sie zum Thema befragt, dass mein AG von mir verlangt, nun da meine EZ dieses Jahr geendet hat, meinen kompletten Urlaub aus dem Mutterschutz noch dieses Jahr zu nehmen. Leider bewegt sich mein Arbeitgeber keinen Millimeter von dieser Forderung ab, trotz Gegenangeboten meinerseits. Er weigert si ...
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