Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welches Elterngeld bei 2.Ss (EET=23.08.2015)

Frage: Welches Elterngeld bei 2.Ss (EET=23.08.2015)

Steffinchen007

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Sehr geehrte Frau Bader, ich hab vor meinem 1.Kind Vollzeit gearbeitet und dann 2 Jahre Elternzeit beantragt (27.09.2013 bis 26.09.2015) Im 2.Jahr der Elternzeit hab ich mit dem Arbeitgeber vereinbart, Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Seit ein paar Tagen weiß ich, dass ich mit unserem 2.Kind schwanger bin. Jetzt die Frage, ob es Sinn macht, ERST die Elternzeit zu beenden und mich dann schwanger zu melden, dann würde ich ja aufgrund meines Jobs (Flugbegleiterin) erstmal wieder das Beschäftigungsverbot bekommen. Würde ich dann das Elterngeld wie vor dem 1.Kind (aus einer Vollzeitbeschäftigung) bekommen?! Und wie würde sich das Gehalt während des Beschäftigungsverbots berechnen? Jetzt in dieser Teilzeit, war ich ja nur im November in einem Wiedereinsteigerkurs meiner Firma (Im Oktober wurde seitens meiner Firma kein Kurs angeboten -da hab ich nix verdient-) und im Dezember hatte ich meinen einzigen Monat wo ich bisher wieder gearbeitet habe. Meine Mutter hatte wo gelesen, dass sich da gesetzesmäßig was geändert hat. Vielen Dank für schnelle Antwort!!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben rechtlich nicht die Möglichkeit, die Elternzeit aufgrund der neuen Schwangerschaft zu beenden. Dies ist erst am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes möglich. Wenn der Arbeitgeber Sie also nicht am Boden einsetzen kann, bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden, also den Teilzeitlohn. Liebe Grüße, NB


Colien07022004

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Hallo, du darfst deine EZ nicht vorzeitig beenden um ein Beschäftigungsverbot zu erhalten, dass ist Betrug und somit strafbar! Deine EZ wird aufgrund der neuen SS weiterlaufen. LG


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