Mitglied inaktiv
Hallo, ich formuliere mein Anliegen ganz allgemein: Frau ist vollzeitbeschäftigt seit 2005 durchgehend Nebengewerbe besteht seit 2008 durchgehend Geburt des Kindes Oktober 2011 Nebengwerbe wird nun rückwirkend zum März 2011 abgemeldet Seit Dezember 2010 wurde das Nebengewerbe nicht mehr ausgeübt Gilt in so einem Fall als Bemessungszeitraum fürs Elterngeld nun das Kalenderjahr 2010 oder der Zwölfmonatszeitraum vor Beginn Mutterschutz? Vorab vielen Dank für die Rückmeldung.
Hallo, es zählen die 12 Mo vor der Geburt Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Es zählen die 12 Monate vor der Entbindung. Ausgenommen sind Monate in denen man in Elternzeit war, oder aufgrund der Schwangerschaft weniger verdient hat. Es zählt also NICHT das Kalenderjahr 2010 in dem geschilderten Fall. LG Sabine
Mitglied inaktiv
Vielen Dank für die schnelle Rückantwort. das hilft mir! Darf ich den Fall nochmal umändern: Es bleibt alles gleich, ausser dass das Nebengewerbe nicht rückwirkend abgemeldet wird/ bestehen bleibt, sondern einfach seit Januar 2011 nicht mehr ausgeübt wird. Evtl erst in 2013 wieder. Ändert sich am Bemessungszeitraum was? Im Gesetz steht nur was von Ausübung und nicht von Abmeldung? nochmals danke
Mitglied inaktiv
Das weiß ich leider nicht. Habe inzwischen auch von einige gelesen bei denen die Berechnung anhand der letzte 'Abrechnung' also z.B. EÜR gemacht wurde. Be einer Bekannten von mir war es so dass sie konkret eine Abrechnung für den Zeitraum machen mußte. LG Sabine
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