Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welcher Bemessungszeitraum gilt fürs Elterngeld?

Frage: Welcher Bemessungszeitraum gilt fürs Elterngeld?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich formuliere mein Anliegen ganz allgemein: Frau ist vollzeitbeschäftigt seit 2005 durchgehend Nebengewerbe besteht seit 2008 durchgehend Geburt des Kindes Oktober 2011 Nebengwerbe wird nun rückwirkend zum März 2011 abgemeldet Seit Dezember 2010 wurde das Nebengewerbe nicht mehr ausgeübt Gilt in so einem Fall als Bemessungszeitraum fürs Elterngeld nun das Kalenderjahr 2010 oder der Zwölfmonatszeitraum vor Beginn Mutterschutz? Vorab vielen Dank für die Rückmeldung.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Es zählen die 12 Monate vor der Entbindung. Ausgenommen sind Monate in denen man in Elternzeit war, oder aufgrund der Schwangerschaft weniger verdient hat. Es zählt also NICHT das Kalenderjahr 2010 in dem geschilderten Fall. LG Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Vielen Dank für die schnelle Rückantwort. das hilft mir! Darf ich den Fall nochmal umändern: Es bleibt alles gleich, ausser dass das Nebengewerbe nicht rückwirkend abgemeldet wird/ bestehen bleibt, sondern einfach seit Januar 2011 nicht mehr ausgeübt wird. Evtl erst in 2013 wieder. Ändert sich am Bemessungszeitraum was? Im Gesetz steht nur was von Ausübung und nicht von Abmeldung? nochmals danke


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das weiß ich leider nicht. Habe inzwischen auch von einige gelesen bei denen die Berechnung anhand der letzte 'Abrechnung' also z.B. EÜR gemacht wurde. Be einer Bekannten von mir war es so dass sie konkret eine Abrechnung für den Zeitraum machen mußte. LG Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...

Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld.  Kind 1 kam ende Oktober 25.  Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...

Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...

Hallo,  Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst)  Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...

Hallo,  Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst)  Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...