Bernstein80
Ich bin seit Anfang Dez 2020 schwanger. Festgestellt wurde die SS Mitte Januar 2021. Seit 01.01.2021 erhalte ich ein deutlich höheres Gehalt (+600€/Monat) durch eine Beförderung. Da es mir nicht gut geht und ich bereits 40 bin, hat mein FA bereits ein individuelles Beschäftigungsverbot angedeutet. (War jetzt 6 Wochen krank.) Würde dann das deutlich niedrigere Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft (aus 2020) gelten oder wird die Gehaltserhöhung und damit mein jetziges Gehalt (aus 2021) bei der Bemessung mit berücksichtigt? Ich befürchte finanzielle Einbußen im Hinblick auf das Elterngeld. Vielen Dank!
Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekommen würden. Ein BV kann nur ausgesprochen werden, wenn keine AU mehr vorliegt. Liebe Grüße NB
Felica
Es gilt der aktuelle Verdienst. Allerdings musst du erst wieder arbeitsfähig sein bevor der Arzt ein BV aussprechen darf. Nur das Alter ist kein Grund, damit wärst du nur Risiko, wenn überhaupt. 40 ist ja nun heutzutage kein echtes Problem mehr, ich war 44 beim letzten. Nicht gut gehen ist auch kein Grund für ein BV, wie gesagt, BV setzt zwingend eine Arbeitsfähigkeit voraus. Würde jetzt ein BV erfolgen ohne das du wieder arbeitsfähig bist, könnten sowohl KK wie auch AG das BV anzweifeln. Den eine AU würde ein BV hinfällig machen und da nach 6 Wochen AU eigentlich Krankengeld kommen muss, das aus anderen Pötten gezahlt wird, könnte das wie gesagt zum Problem werden. Wenn der Arzt dir bescheinigt das das Krangengeld wegen der Schwangerschaft erfolgt bzw deren gesundheitlichen Folgen, dann werden die Monate mit Krankengeld ausgeklammert, statt nur mit 0 gewertet zu werden. Ein BV vom Arzt darf wie gesagt nur dann erfolgen wenn du arbeitsfähig bist, dieser besondere Job aber, trotz Einhaltung des Mutterschutzes, es dir unmöglich macht zu arbeiten. Der AG kann dich allerdings theoretisch immer noch anderweitig einsetzen, weshalb der Arzt auch begründen muss was du darfst und was nicht. Das für dich als Info.
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