S.maedle
Mitte September 2020 würde ich meine Arbeit nach 2 jähriger Elternzeit wieder aufnehmen. Bis dahin werde ich aber im 6. Monat schwanger sein u. Lt. Frauenarzt ein BV erhalten. Welchen Lohn muss mir mein AG zahlen? Nur den Grundlohn, oder wieder den Durchschnittslohn, den ich beim BV von meiner vorherigen Schwangerschaft bekommen habe. (Macht einen erheblichen Unterschied aus) Desweiteren habe ich noch einiges an altem Urlaub u. Überstunden, darf mir das einfach ausgezahlt werden, oder muss der AG diese stehen lassen. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, Beine Beschäftigungsverbot bekommen Sie den Lohn, den sie ohne ein solches erhalten würden. Liebe Grüße NB
mellomania
du erhälst mit bv das, was du ohne erhalten würdest. was war vereinbart wieviele stunden du arbeitest? hängt von der betreuung des ersten kindes ab. wenn du tz vereinbart hast erhälst du tz, wenn du vz zurückgekommen wärst ohne schwangerschaft, wird vz bezahlt. warum erhälst du das bv erst so spät? woher weiß dein arzt jetzt dass später ein bv nötig ist? urlaub bleibt stehen. auszhahlen ist nur bei verlassen des unternehmens vorgesehen. du kannst ihn nehmen bis zum ende des folgejahres der rückkehr aus der elternzeit.
Felica
Sie schreibt doch, sie arbeitet erst ab September wieder. Wozu sollte ein Arzt oder auch der AG, vorher ein BV aussprechen. Wäre wohl ziemlich sinnlos.
mellomania
wenn du das sagst :-) der arzt stellt dann, wenn die arbeit losgeht, ein bv bez. des arbeitsplatzes aus? oder weiß er jetzt schon dass in naher zukunft medizinische probleme auftauchen? aber lassen wir das. war nur eine anmerkung.
S.maedle
Tja, es war noch nichts ausgemacht, wieviele Stunden ich gearbeitet hätte. Es wäre darauf angekommen, was für Stellen es mit verschiedenen Stunden gegeben hätte. Schwanger durfte ich an meinem regulären Arbeitsplatz letztes Mal schon nicht arbeiten...habe dann einen Ersatzarbeitsplatz bekommen, (da hab ich dann einen berechneten Lohn bekommen, da ja Prämien u. Alle Zulagen gefehlt haben) hier ging es dann auch nur kurze Zeit u. Der Arzt hat gesagt, das es nicht gut ist u. Hat ein BV erteilt. Mir geht es jetzt genauso, wie in der ersten Schwangerschaft. Soweit so gut. Kinderbetreuung ist in jedem Fall gesichert. Da auch noch nichts ausgemacht war, bzw. Ich ja keinen Teilzeitantrag gestellt habe, könnte ich rein theoretisch wieder in VZ an meinen alten Arbeitsplatz zurück, was aber wiederum oben geschilderte Situation auf den Plan ruft.
mellomania
du musst vereinbaren, wie du zurückkommst. ob schwanger oder nicht. wenn vz, dann vz. dann muss das kind aber betreut sein. bv, wie du oben schreibst, ist aber sache des AG. und er wird dir erneut ersatzarbeit geben müssen. daher fragte ich. das musst du mit ihm alles klären jetzt. und du kannst eben nur das anmelden, wie du unschwanger bez. der betreuung des kindes arbeiten kannst. das ist verhandlungssache mit dem AG welchen arbeitsplatz mit welchem lohn du nimmst bzw. bekommst.
Felica
Tipp, lasse die Abrechnung prüfen. Dir darf wegen der Schwangerschaft kein Nachteil entstehen. Das scheint bei der letzten Schwangerschaft schon falsch gelaufen sein. Du musst in einem BV das bekommen was du ohne bekommen würdest. Bei wechselndem Lohn berechnet sich das aus dem Schnitt der 3 Monate vor der Schwangerschaft. Also das was du an Grundgehalt hast und an Zulagen usw. Der Unterschied ist nur, das es versteuert werden muss. DA gilt auch dann wenn man dir eine normalerweise schlechter bezahlte Ersatzarbeit zuweist. Nicht das du auch dieses Mal da falsch bezahlt wirst. Bezüglich unterschiede BV. Hat der AG keibe Arbeit für dich welche dem Mutterschutz entspricht, muss der AG das BV aussprechen. Ist deine Arbeit als solches mutterschutzkonform, gibt es aber besondere Umstände durch die diese Tätigkeit für dich gefährlich sind, ist der Arzt am Zuge. Kannst du gar nicht arbeiten qeil du liegst, ist die AU das Mittel der Wahl. Kannst du nicht arbeiten weil keine Kinderbetreuung, musst du irgendeine andere Lösung finden, wie zB EZ verlängern wenn möglich. Wenn du eine Kinderbetreuung hast, würde ich in VZ zurück kehren. Schon wegen dem EG. Auch wenn es den Kohl nicht immer fett macht. Nekommst du ein BB, dann ist das so. Wird es ei e AU, bekommst du erst 6 Wochen Lohnfortzahlung und dann krankengeld. Was keine echte Rolle mehr spielt. Wenn schwangerschaftsbedingt gibt es auch keine Kürzung beim EG. Lasse es dir dann bescheinigen. Wenn du arbeiten kannst, so lange ist das auch nicht bis zum.Mutterschutz. Zumal du ja auch noch Urlaubsanspruch erwirbst bis Ende des Mutterschutzes. Also genieße die Zeit und lass dich nicht kirre machen. Nur das mit dem Gehalt solltest du prüfen lassen.
S.maedle
Das mit der Berechnung des Lohnes hat alles gepasst. Es wäre nur ein erheblicher Unterschied jetzt, Grundlohn oder berechneter Durchschnittslohn bei BV. Auch wenn ich nur ca. 3 Monate arbeiten müsste, macht das 200 Euro Elterngeld aus.
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