maik@baby
Hallo Frau Bader, ich bin zurzeit noch in einer Weiterbildungsmaßnahme von der Arbeitsagentur. Nachdem ich verkündet habe, dass ich schwanger geworden bin, wurde mir die Maßnahme sofort abgebrochen. Obwohl ich für die Betreuung meines Kindes gesorgt habe. Ich müsste eigentlich nach der Geburt nur 2 Monate nachholen um anschließend die IHK Prüfung abzulegen. Die Begründung der Vermittlerin von der Arbeitsagentur war die, dass Sie davon ausgeht, ich würde es nicht schaffen die 2 Monate nachzuholen mit dem Kind. Es geht mir jetzt darum, dass ich die nächsten 5 Monate (bis Beginn des Mutterschutzes) keine Arbeit finden werde, da ich nun schwanger bin. Stattdessen wäre es eigentlich sinnvoll die Zeit gerade für solch eine Maßnahme zu nutzen. Ich hoffe, Sie können mir sagen, welche Rechte ich nun in meiner Situation habe. LG, maik@baby
Hallo, verstehe ich nicht. Sind Sie schwanger o ist das Kind (Betreuung Kind)? Wann wollen Sie die Weiterbildung machen? Liebe Grüße NB
antia
Da würde ich aber ganz dringend mit dem Vorgesetzten deiner Vermittlerin sprechen. Lies mal ganz genau deinen Bewilligungsbescheid für die Maßnahme durch. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Schwangerschaft alleine einen Abbruch des Kurses erlaubt, zumal die Vermittlerin ja auch finanziell dem Kursträger gegenüber verpflichtet ist. Oder hast du unentschuldigt gefehlt oder gegen die zugehörige Eingliederungsvereinbarung verstoßen? Wenn deine Vermittlerin die Maßnahme abbricht,muss sie dir das via Bescheid rechtsgültig mitteilen. Mach dann gleich einen Widerspruch. Weil aber bis dahin zu viel Zeit vergeht. , sprich mit deren Vorgesetzten und kläre auch mit dem Kursträger, ob du nicht bis zu einer endgültigen Klärung noch im Kurs bleiben kannst
maik@baby
Vielen Dank Antia, du hast es genau verstanden worum es geht. Nein, ich hatte nie gefehlt und auch gegen nichts verstoßen, umso weniger verstehe ich die Entscheidung nicht. Aber der Widerspruch ist bereits raus, schauen wir mal was da raus kommt. LG
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