Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welche Monate werden für EG-Berechnung herangezogen?

Frage: Welche Monate werden für EG-Berechnung herangezogen?

Mogli111

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Hallo, bei meiner Frau ist es ähnlich wie bei babylee (post v. 26.01.18), aber ein Tick komplizierter wegen Bezug von Krankengeld (KG) und verspäteter Feststellung der Schwangerschaft in der 9. SSW aufgrund von Blutungen. Nach der 6-wöchigen Lohnfortzahlung bis 20.10.16 hatte sie folgende Einkünfte und gab es folgende Handlungen: - KG bis 20.4.17 - anschl. 4 Wochen lang Übergangsgeld von DRV Bund wegen Reha - danach weiter Bezug von KG bis Mitte Februar 2018 - In der 16. KW (20.4.18) Feststellung der Schwangerschaft in der 9. SSW - Wechsel der Steuerklasse von 5 auf 3 mit Wirkung zum Mai 2018 - Seit 08.10. Bezug Mutterschaftsgeld (MG) wegen vorauss. Geburt 19.11. Ich verstehe es so, dass, wenn der Bemessungszeitraum VOR dem Bezug des MG beginnt, die Monate ab Sep 18 bis Okt 17 zugrunde gelegt werden. Das würde aber bedeuten, dass drei (!) unterschiedliche Besteuerungen vorliegen. - Sep 18 bis Mai 18 fünf Monate mit Stkl. 3 - Apr 18 bis Mitte Feb 18 mit Stkl. 5 für 2,5 Monate - Mitte Feb 18 bis Okt 17 mit 4,5 Monaten KG, welches nicht versteuert wird Die KG-Monate werden zwar (leider) mit 0 Euro berechnet, aber für das durchschnittliche mtl. Netto-Einkommen muss ja eine für die überwiegenden Monate geltende Steuerklasse ermittelt werden. Also entweder 5 oder 3. Hieraus ergeben sich meine Fragen - Welche Stkl. wird für die KG-Monate angewendet? - Wie wird der Februar behandelt, wenn hiervon 14 Tage KG (ohne Stkl.?) und 14 Tage Gehalt mit Stkl 5 bezogen wurden? Eine weitere Frage ergibt sich aus einem Hinweis, den ich bei elterngeld.net gefunden habe. Hier heißt es (ich kopiere auszugsweise) "Bei der Einkommensermittlung bleiben Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld unberücksichtigt. ... Statt dieser Monate werden dann weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt." Dann aber steht dort fett gedruckt "Auf die Anwendung dieser Regelung können Sie ausdrücklich schriftlich verzichten, wenn Ihnen hierdurch Nachteile entstehen." Diesen Nachteil würde ich natürlich dann erkennen, wenn die schlechteren Stkl.-Monate überwiegen würden. Wenn also die KG-Monate mit Klasse 5 angerechnet würden. Dann hätten wir 7 Monate mit der 5 und nur 5 Monate mit der 3. Anders wäre es, wenn wir verzichten könnten wie oben beschrieben. Dann würde der MG-Monat Okt 18 hinzugenommen und der Bemessungszeitraum würde bis Nov 17 statt Okt 17 zurückgehen. Dann gäbe es für 6 Monate die Stkl 3 und die würde dann (weil sie die zuletzt angewendete wäre - siehe post von Dojii v. 26.01.18) für den kompletten Bezugszeitraum angesetzt. Oder? :-)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist zu ausführlich und sprngt das Forum. Bitte die Hinweise lesen und allgemeiner fragen Liebe Grüße NB


Dojii

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Leider sind die Informationen von Elterngeld.net veraltet. Man kann nicht mehr auf die Ausklammerung von Mutterschaftsgeld verzichten, diese Möglichkeit wurde durch das BSG am 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R, als rechtwidrig erklärt und darf seit dem Urteil nicht mehr praktiziert werden. Aber bei dir müsste trotzdem die Steuerklasse III gelten, da sie am häufigsten vorkommt. Monate ohne Einkommen werden bei der Betrachtung der Steuerklasse nicht berücksichtigt. Der Monat mit halben Einkommen und halben Krankengeld wird aber berücksichtigt. Faktisch hast du also 5 Monate Steuerklasse III, 3 mal Steuerklasse V und 4 Monate ohne Einkommen (also auch "ohne" Steuerklasse). Oder hab ich was übersehen? ;)


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