meckilein87
Sehr geehrte Frau Bader, ich zweifel etwas, ob mein Elterngeld von der Elterngeldstelle richtig berechnet wurde. Können Sie mir helfen und mir sagen, welche Gehaltsposten zum Elterngeld zählen? Auf meinem Gehaltszettel finden sich jeden Monat folgende Posten: - Tarifgehalt - monatliche Kaufkundenprämie - Monatsprämie Umsatz - Sonderzahlung Direktversicherung (15% Zuschuss vom AG zur Rentenversicherung) - Sonderzahlung Direktversicherung (15% Zuschuss vom AG zur Berufsunfähigkeitsversicherung) - AG-Anteil Direktversicherung: 26,59 € (das sind die vermögenswirksamen Leistungen, welche in meine Direktversicherung mitreinfließen). Dass Einmalzahlungen wie Betriebsergenisprämie etc. nicht zählen, ist mir bewusst. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Hallo, Dojii ist mir zuvor gekommen. Wesentlich ist, ob es als Lohn deklariert ist und versteuert wird. Liebe Grüße NB
Dojii
Alles was auf der Abrechnung als laufend steuerpflichtiger Bruttolohn deklariert wird, kann berücksichtigt werden. Das lässt sich anhand der Postennamen nicht erkennen. Es zählt nur, wie der Arbeitgeber diese Posten einzeln versteuert. Auf den meisten Abrechnungen gibt es einen Punkt, der sich laufend steuerpflichtiger Bruttolohn oder L-steuerpflichtig nennt. Das ist der Wert der berücksichtigt wird. Zusätzlich wird dann noch pauschal versteuertes Einkommen berücksichtigt. Alles, was als steuerfrei, sonstiger Bezug oder Einmalzahlung deklariert ist, muss rausgerechnet werden.
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