Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welche Gehälter werden zur Berechnung genommen?

Frage: Welche Gehälter werden zur Berechnung genommen?

Leon_2015

Beitrag melden

Dann Probier ich die Frage kürzer zu stellen. Befinde mich im zweiten Jahr der Elternzeit. Habe mein bestehendes Arbeitsverhältnis wieder in Teilzeit aufgenommen zum April und erfahren, dass ich bereits erneut schwanger war als ich zurückgekehrt bin, falls mein Arzt mir wie bei der letzten SS ein individuelles BV ausstellt, muss meine Firma meine letzten 3 Gehälter zur Durchschnittsberechnung vor der ersten Geburt nehmen ist das korrekt? Weil im Gesetzt steht, die letzten 3 Gehälter vor Eintritt der Schwangerschaft und das war vor der Geburt des ersten Kindes, wenn man das Elterngeld ausklammert. Ist das korrekt?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nein. Dann würden Sie ja besser gestellt also ohne SchwS. Sie bekommen das, was Sie ohne Bv bekommen würden - und das ist der TZ-Lohn Liebe Grüße NB


sterntaler82

Beitrag melden

Nein ist es nicht. Vor der zweiten Schwangerschaft, dein Teilzeit Gehalt bekommst du ersetzt aber nicht den vollzeit Lohn. Die Sache wäre nur anders wenn du nur ein Jahr Elternzeit genommen hättest und zum Ende hin schwanger geworden wärst dann hättest du nach der Elternzeit dein volles Gehalt bekommen voraus gesetzt du hättest ein BV bekommen


Leon_2015

Beitrag melden

Da mein Gehalt Provisionabhänging ist, wurde mir aber gesagt, dass mir von meinem Vollzeit Durchschnittslohn der letzten 3 Monate vor der ersten Schwangerschaft dann statt Vollzeit davon runtergerechnet auf Teilzeit gezahlt wird. Das passt doch dann zu dem was sie sagen oder?


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Guck hier : http://www.rund-ums-baby.de/recht/SS-waehrend-Elternzeit-in-Teilzeit-Beschaeftigung-Beschaeftigungsverbot_144462.htm Wird eh nur Frau Bäder gelaubt. Was kein Vorwurf ist, aber man sich überlegen sollte sich Zeit zu nehmen um es ( erneut ) zu erklären.


sterntaler82

Beitrag melden

Danke dir, ja man lernt wohl nie aus!


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Gerne :-) Frau Bader meinte ich natürlich. Doofes IPad !


Leon_2015

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ja Teilzeit Lohn das war mir klar, aber aus dem Durchschnitt welcher 3 Gehälter. Mein Gehalt ist provisionsabhängig und zwar stark. Ich arbeite jetzt erst seit knapp 1,5 Monaten wieder. Wenn mein Arzt mir morgen ein BV gibt. Dann muss man doch vor Eintritt der Schwangerschaft den Durchschnitt der letzten 3 Gehälter nehmen, so steht es im MuschG, und wenn diese 3 Gehälter zwar Vollzeitgehälter waren, vor der ersten Geburt, dann nimmt man doch diese und reduziert es auf die Stunden die ich jetzt arbeite. Weil noch habe ich nichts verkauft und dementsprechend nichts verdient, also was sollen sie mir sonst zahlen?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader,  nach einem Jahr Elternzeit habe ich wieder zu arbeiten begonnen.Ich habe nun 3 Monate bei meinem alten Arbeitgeber gearbeitet und arbeite nun seit einem Monat bei einem neuen Arbeitgeber. Jetzt bin ich wieder schwanger und mein Arzt schickt mich ins Beschäftigungsverbot.  Im Internet konnte ich leider keine Antwort auf ...

Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...

Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derze ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich mit folgender Fragestellung an Sie: Auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung des Mutterschutzlohnes für den im folgenden beschriebenen Fall?  Lage: Meine Frau ist bis Ende Februar 2026 in Elternzeit und würde ab 01. März wieder Vollzeit arbeiten. Sie ist nun im dritten Monat schwanger. Aufgru ...

Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Hallo, ich habe eine Frage zu meiner Situation. Und zwar arbeite ich zurzeit in Elternzeit in einem anderen Unternehmen 40%. Meine Elternzeit endet am 13.06. Danach nehme ich in meinem alten Unternehmen den Urlaub, den Resturlaub, der geht bis zum 16.09. Während dieser Zeit arbeite ich da, wo ich jetzt auch in der Elternzeit gearbeitet habe, auf ge ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage zur Berechnung von Mutterschutzlohn bzw. Gehalt im Falle einer erneuten Schwangerschaft während bzw. im Anschluss an die Elternzeit und würde mich sehr über eine juristische Einschätzung freuen. Zu meiner Situation:  1.Kind: geboren im Juli 2020  2. Kind: geboren im Juli 2025 Ich bin Ärztin und CMV-n ...