Leon_2015
Dann Probier ich die Frage kürzer zu stellen. Befinde mich im zweiten Jahr der Elternzeit. Habe mein bestehendes Arbeitsverhältnis wieder in Teilzeit aufgenommen zum April und erfahren, dass ich bereits erneut schwanger war als ich zurückgekehrt bin, falls mein Arzt mir wie bei der letzten SS ein individuelles BV ausstellt, muss meine Firma meine letzten 3 Gehälter zur Durchschnittsberechnung vor der ersten Geburt nehmen ist das korrekt? Weil im Gesetzt steht, die letzten 3 Gehälter vor Eintritt der Schwangerschaft und das war vor der Geburt des ersten Kindes, wenn man das Elterngeld ausklammert. Ist das korrekt?
Hallo, nein. Dann würden Sie ja besser gestellt also ohne SchwS. Sie bekommen das, was Sie ohne Bv bekommen würden - und das ist der TZ-Lohn Liebe Grüße NB
sterntaler82
Nein ist es nicht. Vor der zweiten Schwangerschaft, dein Teilzeit Gehalt bekommst du ersetzt aber nicht den vollzeit Lohn. Die Sache wäre nur anders wenn du nur ein Jahr Elternzeit genommen hättest und zum Ende hin schwanger geworden wärst dann hättest du nach der Elternzeit dein volles Gehalt bekommen voraus gesetzt du hättest ein BV bekommen
Leon_2015
Da mein Gehalt Provisionabhänging ist, wurde mir aber gesagt, dass mir von meinem Vollzeit Durchschnittslohn der letzten 3 Monate vor der ersten Schwangerschaft dann statt Vollzeit davon runtergerechnet auf Teilzeit gezahlt wird. Das passt doch dann zu dem was sie sagen oder?
Sternenschnuppe
Guck hier : http://www.rund-ums-baby.de/recht/SS-waehrend-Elternzeit-in-Teilzeit-Beschaeftigung-Beschaeftigungsverbot_144462.htm Wird eh nur Frau Bäder gelaubt. Was kein Vorwurf ist, aber man sich überlegen sollte sich Zeit zu nehmen um es ( erneut ) zu erklären.
sterntaler82
Danke dir, ja man lernt wohl nie aus!
Sternenschnuppe
Gerne :-) Frau Bader meinte ich natürlich. Doofes IPad !
Leon_2015
Hallo Frau Bader, ja Teilzeit Lohn das war mir klar, aber aus dem Durchschnitt welcher 3 Gehälter. Mein Gehalt ist provisionsabhängig und zwar stark. Ich arbeite jetzt erst seit knapp 1,5 Monaten wieder. Wenn mein Arzt mir morgen ein BV gibt. Dann muss man doch vor Eintritt der Schwangerschaft den Durchschnitt der letzten 3 Gehälter nehmen, so steht es im MuschG, und wenn diese 3 Gehälter zwar Vollzeitgehälter waren, vor der ersten Geburt, dann nimmt man doch diese und reduziert es auf die Stunden die ich jetzt arbeite. Weil noch habe ich nichts verkauft und dementsprechend nichts verdient, also was sollen sie mir sonst zahlen?
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