honigkuchenpferd
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat mir ordentlich gekündigt. Wie sieht die finanzielle Lage für mich aus, wenn ich in der Kündigungsfrist vor Bezug des Arbeitslosengeldes I schwanger werde? Die Schwangerschaft wäre eine Risikoschwangerschaft und es ist mit einem Beschäftigungsverbot zu rechnen. Wenn eine Weiterbeschäftigung erfolgte wäre, dann hätte der Arbeitgeber sich den Lohn ja von der Krankenkasse zurück geholt. Wäre das in meinem Fall ebenso, trotz bevorstehender Arbeitslosigkeit? Wie verhält es sich mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn die Krankenkasse zahlt bzw. kann die Krankenkasse ablehnen? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort. Mit freundlichem Gruß
Hallo, Sie bekommen ganz normal Arbeitslosengeld 1. Bei einer Riskoschwangerschaft werden Sie krankgeschrieben - das ist etwas anderes als ein BV. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Verstehe Deine Frage nicht wirklich. Bist Du schwanger oder willst Du nun gerne schwanger werden und Dir das dann von der Allgemeinheit finanzieren lassen ? Um ein BV zu bekommen muss die Arbeit das Kind gefährden. Wenn Du keine hast, dann kannst Du Dir ja einen schwangerenfreundlichen Job suchen. Aber wie oben gesagt, vielleicht stehe ich auch nur auf dem Schlauch ?
honigkuchenpferd
Dann habe ich mich nicht korrekt ausgedrückt. Ich bin schwanger, die Kündigung kam allerdings vorher und ist somit rechtskräftig (AG kündigte betriebsbedingt). Ich habe eine lange Kündigungsfrist, weil ich bereits seit 21 Jahren dort arbeite. Leider hatte ich im letzten Jahr bereits eine Fehlgeburt und aufgrund meines Alters gelte ich als Risikoschwangerschaft und meine Ärztin möchte mir ein BV geben. Deshalb meine Frage: Wie sieht es finanziell für mich ab November aus und was gibt es für mich zu beachten?
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