Enrico
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat nach Geburt unseres ersten Kindes 12 Monate Elternzeit in Anspruch genommen bis Ende März 2018. Aus organisatorischen Gründen haben wir die Elternzeit aber nun um 5 Monate verlängert ohne weitere Zahlung von Elterngeld bis Ende August 2018. Jetzt ist meine Frau erneut schwanger. Folgende Frage stellt sich uns: Kann meine Frau die unendgeldliche Verlängerung der Elternzeit von März 2018 bis August 2018 beenden und ihrem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass sie erneut schwanger ist und somit wieder einen Anspruch auf Lohnfortzahlung mit Beschäftigungsverbot erwerben? Da ihr Arbeitsplatz auf Grund von Gefährdung für das Baby eine Gefahr darstellt, bekommen schwangere Frauen in ihrem Unternehmen nach dem dritten Schwangerschaftsmonat ein Beschäftigungsverbot bei voller Lohnfortzahlung bis zum Beginn des Mutterschutz. Oder ist es tatsächlich so, dass meine Frau bis zum Beginn des Mutterschutz weiterhin in der unendgeldlichen Elternzeit verbleiben muss und während ihrer zweiten Schwangerschaft keinerlei finanzielle Bezüge bekommt? Anfang September 2018 wäre der voraussichtliche Geburtstermin. Mit freundlichen Grüßen Enrico
Hallo, Sie kann am Tag vor Beginn des Mutterschutzes die EZ beenden. Aber nicht eher. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Natürlich darf sie das nicht, das wäre Sozialbetrug. Zumal sie für ein BV auch entsprechende Betreuung nachweisen müsste um überhaupt theoretisch arbeiten zu können. Ich gehe mal von aus, dass es euch genau daran mangelt und ihr deshalb verlängert habt. Es war also aktuell geplant dass sie bis zum Sommer nichts verdient, also muss es finanziell ja passen. Ansonsten müsst ihr eben schauen, ob ihr Anspruch auf Wohnzuschuss o.ä. habt, das hängt aber nicht an ihrer Schwangerschaft. Sie darf die EZ zum Tag vor dem neuen Mutterschutz beenden, sofern die da noch läuft. Und wenn sie ausläuft vor Mutterschutz sollte deine Frau dem AG auch zur Arbeit zur Verfügung stehen, für den Fall, dass der gemäß den seit 1.1. verschärften Gesetzen einen Ersatzarbeitsplatz stellt. LG Lilly
Mitglied inaktiv
Sie kann aber innerhalb der EZ in TZ arbeiten, so würde sich auch das neue EG erhöhen. Das kann sie bei ihren eigentliche AG - der eh vor jedem BV jetzt prüfen muss ob er nicht einen geeigneten Ersatzarbeitsplatz hat oder mit dessen Zustimmung auch woanders. Davon ab, sooo schrecklich viele Nullrunden werden es nicht für das neue EG. Sie geht dann ja schon Ende Juli/Anfang August in den neuen Mutterschutz. Evtl könnte man auch das EG für die letzten beiden Lebensmonate noch wandeln in EG Plus, dann würden nicht 12 Monate ausgeklammert werden sondern 14, was noch weniger Kürzung beim EG bedeuten würde. Evtl kann nur noch einer gesplittet werden - je nachdem wann eben genau, aber da würde ich einfach HEUTE !!! mal noch bei der EG Kasse anrufen. Sie wird also etwas weniger EG wie beim ersten Kind bekommen, wie viel weniger hängt davon ab wann genau Mutterschutz und ob und wie viele Monate sie noch in EG Plus wandeln kann. Ein Teil EG-Einbusse wird sicherlich auch der Geschwisterbonus auffangen.
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