Vicky167
Sehr geehrte Frau Bader, welche 12 Monate werden bei der Berechnung des Elterngelds berücksichtigt? Der Monat, in dem das Kind geboren wird (August 2017), zählt nicht mit. Mein gesetzlicher Mutterschutz hat am 30.07.2017 begonnen. Fließt der Monat Juli 2017 bis zum 29.7.2017 trotzdem mit in die Berechnungen des Elterngeldes ein oder reicht ein Tag im Monat aus, damit der gesamte Monat nicht berücksichtigt wird. In diesem Fall wäre der letzte zu berücksichtigende Monat Juni 2017. Vielen Dank und viele Grüße Vicky167
Hallo, es wird doch rückwirkend in Lebensmonaten gerechnet. Liebe Grüße NB
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