Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, eine Frage zur Berechnung des Elterngeldes: Annahme: durchschnittl. Nettogehalt vor Geburt = 1000 EUR Elterngeld soll für den 1. und 7. Lebensmonat beantragt werden. In genau diesen Lebensmonaten werden 0 Stunden gearbeitet. In den anderen Lebensmonaten wird eine Teilzeittätigkeit von max. durchschnittl. 30 Wochenstunden ausgeübt. Wird das Kind am 1. eines Monats geboren, ist es ja ganz einfach, der Elterngeldanspruch für 1. und 7. Lebensmonat dürfte dann ja 670 EUR betragen. Wenn ich die Berechnung des Elterngeldes richtig verstanden habe, läuft es aber anders, wenn das Kind mitten im Monat geboren wird. Z.B. Geburt am 16.9.: Für den 1. LM werden dann 15 Dreißigstel vom Septembergehalt und 15 Einunddreißigstel vom Oktobergehalt herangezogen, um das Gehalt für den Lebensmonat auszurechnen. Das gleiche dann noch einmal mit 15 Einunddreißigstel des März-Gehalts plus 15 Dreißigstel des Aprilgehalts für den 7. Lebensmonat. Das durchschnittliche Gehalt dieser beiden Monate wird dann dem Durchschnitts-Netto vor Geburt gegenübergestellt und der Verlust zu 67% ausgeglichen. Für mein Beispiel: Gehalt September (halber Monat bis zur Geburt gearbeitet) = 500 EUR Gehalt Oktober (halber Monat nach 1. Lebensmonat gearbeitet) = 500 EUR Anrechnung von je ca. der Hälfte des Gehalts --> durchschnittl. Verdienst im 1. Lebensmonat wären also für die Berechnung des Elterngeldes 500 EUR. Daraus ergibt sich ein Mindereinkommen von 500 EUR im 1. Lebensmonat im Vergleich zum Einkommen vor Geburt, davon 67% sind nur noch 335 EUR. Es kann doch nicht sein, dass die Höhe des Elterngeldes unterschiedlich hoch ausfällt, nur davon abhängig, an welchem Tag des Monats das Kind geboren wird, oder? Wo mache ich den Denkfehler? Kann ich durch eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass genau in den beiden betroffenen Lebensmonaten 0 Stunden gearbeitet wurden und das dennoch erzielte Gehalt sich demnach ausschließlich auf die anderen Tage des Kalendermonats beziet, noch etwas "retten"? Vielen Dank für Ihre Antwort vorab!
Hallo, vllt. sitze ich jetzt auf dem Schlauch. ich kann Ihnen gar nicht folgen. Wenn das Gehalt doch immer gleich hoch ist, ist es doch egal, an welchem Tag der Zwerg geboren wird.....Wieso teilen Sier denn den durchschnittl. Monatsverdienst nochmal durch 2? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie haben noch Geduld, ich versuche es noch einmal. August 2010 (= vor Geburt): 1000 EUR Nettoeinkommen September 2010, Geburt am 16.09.: 500 EUR Nettoeinkommen (denn es wird nur bis zur Geburt gearbeitet) Oktober 2010: 500 EUR Nettoeinkommen, da erst ab 16.10. wieder gearbeitet wird) November 2010: 1000 EUR Bei der Berechnung des Nettoeinkommens nach Geburt für unser letztes Kind ging die Elterngeldstelle vom Prinzip her wie folgt vor: 15/30stel Septembergehalt + 15/31stel Oktobergehalt = 250 EUR + rd. 250 EUR = 500 EUR Gehalt im 1. Lebensmonat des Kindes. Vor Geburt: 1000 EUR abzgl. 500 EUR Gehalt im 1. LM (s.o.) = 500 EUR Differenz, von denen 67%, also 335 EUR durch Elterngeld ersetzt werden. Wäre das Kind am 1.9. geboren, hätte es im September kein Nettogehalt gegeben, im Oktober dafür wieder ein volles Gehalt von 1000 EUR. In diesem Fall hätte die Elterngeldstelle die Differenz doch mit 1000 EUR vor Geburt abzgl. 0 EUR Gehalt im 1. Lebensmonat = 1000 EUR berechnet. Diese Ungleichheit leuchtet mir nicht ein. Nochmals vielen Dank!
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Erstmal: Fragst du für die Mutter oder für den Vater? Grundsätzlich wird das Elterngeld aus dem Einkommen berechnet, das in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt erreicht wurde (also bei dir 1000 Euro) So wie du es beschreibst, wars es bei meinem Mann. Und der hat eben für die jeweiligen Lebensmonate das Geld von der Elternstelle bekommen. So im Endeffekt so aus, dass er am 30. des Monats seinen anteiligen Lohn vom AG bekam (= 2 "krumme" Gehaltszettel pro Elternzeitmonat) und am 15. das Geld von der Elterngeldstelle. Und zwar in der Höhe wie es sich aus den 12 Gehaltsmitteilungen von vor der Geburt ergeben hat. Es ist egal, an welchem Tag im Monat das Kind geboren wird! Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Hallo Sabine, vielen Dank! Das mit den zwei "krummen" Gehaltszetteln könnte die Lösung sein, also praktisch als Nachweis dafür, dass das Gehalt, das gezahlt wurde, eben nicht auf Tage im 1. Lebensmonat, sondern die Zeit davor bzw. danach entfällt. Viele Grüße, Giftzwerg
Mitglied inaktiv
Kann die krummen Beispiele immer noch nicht nachvollziehen. Kann nicht verstehen, warum die Elterngeldstelle das Gehalt nach der Geburt ranzieht. Zum einen werden die 12 Kalendermonate vor dem Monat der Geburt herangezogen. Bei Geburt im September (egal wann) also der August (und dann rückwärts. Gehts um die Mutter (nicht Beamtin, nicht selbständig), dann sogar der Monat vor dem Mutterschaftsbeginn. = Geburt 05. September, MuSchu ab 25.07 = Berechnung ab Juni (rückwärts) Und nach der Geburt. Wenn es sich um normales Gehalt und nicht um "Lohn" bei Selbständigen handelt, dann darf das auch dann nicht abgezogen werden, wenn es in dem Zeitraum ausgezahlt wird, in dem man Elternzeit (mit Elterngeld) hat. Eine Hin- und Herrechnerei, so wie du sie beschreibst, macht überhaupt keinen Sinn. Aber vielleicht fehlt ja noch irgendein Detail in der Beschreibung...? Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Ich frag mich grad ob man überhaupt für den 1. und 7. Lebensmonat beantragen kann ? Bei der Frau macht das ja gar keinen Sinn. Wenn sie selbstständig ist vielleicht , aber ansonsten ist doch eh Mutterschutz in den ersten zwei Monaten ? Und soweit ich weiss muss der Mann auch die 2 Monate am Stück nehmen ? Entweder am Anfang oder Ende der dann 14 Monate mit Vätermonaten. Beantrage doch einfach und wenn Du oder er dann Verdienst haben, dann teilt es der Elterngeldstelle mit und sie verrechnen das dann schon.
Mitglied inaktiv
Darum frag ich ja, obs für die Mutter oder für den Vater ist. Die Mutter hat im ersten Lebensmonat Mutterschutz, da gibts dann meist Mutterschutz, so dass das Elterngeld nicht ausgezahlt wird. Der Vater muss 2 Monate nehmen. Die müssen aber nicht am Stück sein. Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Sorry für´s späte melden, wie schon vermutet geht es um die Elterngeldzahlung für den Vater. Vielen Dank für Eure Antworten! Giftzwerg
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