Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Meine Elternzeit läuft bald aus. Der AN ist verpflichtet sich beim AG zu melden wg der Weiterarbeit. Nun meine Frage: Ich habe vorher 34 Stunden gearbeitet. Nun würde ich gerne auf 400 Euro wieder einsteigen. Ist das möglich oder muß ich die Stunden von vorher übernehemen. Ich habe einen Beruf in dem es nicht Halbtags oder so gibt. Bei uns ist jede Stundenzahl möglich zu arbeiten (ist auch so im Betrieb. Kann ich mir dann die Tage und Zeiten aussuchen die ich arbeiten möchte (Betreuung des Kindes) oder muß ich so arbeiten wie der Chef sagt? Sollte man den Resturlaub gleich abbauen oder später? Ich würde gerne am 2. Geburtstag frei haben (was denke ich jeder Mensch nachvollziehen kann!). Ist es unfhöflich oder schlecht den Chef danach zu fragen? Das Verhältnis war immer gut, aber seit der Schwangerschaft und Geburt ist es irgendwie nicht mehr so gut. Ich weiß leider nicht warum. Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
hallo su musst das beim ag beantragen ob du auf 400 euro reduzieren kannst,ansonsten muss er erstmal die stelle frei halten die du vorher hattest und nur weil man kinder hat,kann man sich leider nicht die tage bzw zeiten aussuchen wann man arbeiten möchte. es geht eigentlich so weiter wie vorher,wenn er der reduzierung nicht zustimmt und die betreuung sollte man vorher schon geplant haben,ansonsten hättest du direkt im ez antrag nachfragen müssen ob du danach auf 400 euro einsteigen kannst. ich würde es so schnell wie möglich machen,nicht das du nachher ohne betreuungsplatz,die stunden von vorher wuppen musst.
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