Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Weihnachtsgeld

Frage: Weihnachtsgeld

Sandy874

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Hallo Frau Bader Ich arbeite im öffentlichen Dienst und befinde mich zur zeit im Erziehungsurlaub Unser Sohn ist im November 2016 zur welt gekommen und ich gehe auch erst wieder ab Januar 2020 arbeiten ich habe gehört das mir trotz des Erziehung surlaub die Jahresvergütung ( Weihnschtsgeld ) zu steht stimmt das ? Lg Sandra


Mitglied inaktiv

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Stimmt so nicht. Die Jahresvergütung/Weihnachtsgeld nennt sich Jahressonderzahlung und sie steht Dir im Jahr der Geburt zu. Ging der Mutterschutz in den Januar 2017? Hier noch ein Link zum Lesen: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/elternzeit-1461-kuerzung-der-jahressonderzahlung_idesk_PI13994_HI1439575.html Lg


Tina_33

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Was ist denn, wenn der Mutterschutz z.B. bis Mitte Februar 2018 geht und man den Rest des Jahres dann in Elternzeit ist? Hätte man dann 2018 noch mal Anspruch auf 1,5/12 der Jahressonderzahlung?


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