Hallo an alle,
Ich bin derzeit für meine erste Tochter in Elternzeit und erneut schwanger. Am 01.11.2023 fange ich wieder an zu arbeiten, jedoch nur bis 29.11, weil da mein Mutterschutz für das zweite Kind anfängt.
Jetzt ist meine Frage ob mir Weihnachtsgeld zusteht?
Danke
von
honey2019
am 27.06.2023, 00:07
Antwort auf:
Weihnachtsgeld TV-L
Hallo,
sorry, ich kenne nicht alle Tarifverträge. Was steht denn zu Stichtagen und Voraussetzungen drin?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.06.2023
Antwort auf:
Weihnachtsgeld TV-L
Schau in den Vetrag:
Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20, Abs. 1 TV-L).
Als Bemessungsgrundlage wird jedoch das durchschnittliche monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September herangezogen. Bei Beschäftigten, die nach dem 31. August eingestellt werden, wird das erste volle Monatsentgelt zu Grund gelegt (§20, Abs. 3).
Im Falle von fehlenden Beschäftigungszeiten während des laufenden Jahres (beispielsweise bei Neueinstellungen im Jahresverlauf) wird die Sonderzahlung um 1/12 für jeden Monat ohne Gehalt gekürzt.
von
Tigerblume
am 27.06.2023, 18:55
Antwort auf:
Weihnachtsgeld TV-L
Also würde ich nichts bekommen, weil ich die letzten Monate nicht gearbeitet habe. Versteh ich das richtig?
von
honey2019
am 28.06.2023, 00:22
Antwort auf:
Weihnachtsgeld TV-L
Du stehst im Arbeitsverhältnis - es ruht lediglich.
Und du hast im November gearbeitet.
Also, ich lese es auf die Schnelle so, dass dir 1/12 des vollen Weihnachtgeldes zusteht…
von
Succero
am 28.06.2023, 16:53