Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Weihnachtsgeld und Teilzeitarbeit

Frage: Weihnachtsgeld und Teilzeitarbeit

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, Meine Elternzeit begann Mitte März diesen Jahres, seit Oktober arbeite ich wieder Teilzeit. Mein Arbeitgeber hat nun das Weihnachtsgeld für die gesamte Zeit (also Zeit vor Mutterschutz und ab Teilzeitarbeit) auf Teilzeitbasis ausgezahlt. Die Begründung: "Entscheidend für die Berechnung des Weihnachtsgeldes ist der Monat, in dem es gezahlt wird." Dies steht aber nicht in den betrieblichen Rahmenbedingungen oder im Arbeitsvertrag noch sonstwo. In den betrieblichen Rahmenbedingungen steht: Weihnachtsgratifikation wird nur gezahlt, wenn Arbeitsverhältnis ungekündigt ist. Ein Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation besteht nicht für Zeiträume, in denen kein Anspruch auf Gehalt besteht, wie Elternzeit und längere Krankheit. Auf der Abrechnung steht auch nicht freiwillige Zahlung drauf. Im Juni habe ich das Urlaubsgeld auf Vollzeitbasis gerechnet zeitraumanteilig bekommen (obwohl ich da ja gar nicht gearbeitet habe) Habe ich Anspruch auf anteilige Bezahlung für den Mutterschutzzeitraum nach der Geburt gerechnet auf Vollzeitarbeit und nicht auf Teilzeitbasis? Viele Grüße Sandra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während des EU ruht. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Sandra, bei mir war es ähnlich. Ich habe im März entbunden und im Juni wieder Teilzeit gearbeitet. Habe damals das Weihnachtsgeld mit Stichtag 01.12. also mit Teilzeitkürzung erhalten. Meine Kollegin im Erziehungsurlaub ( entbunden im Februar) hat aber das ganze Weihnachtsgeld bekommen. Habe dann am Besoldungsamt angerufen und man hat mir gesagt, dass ich Pech gehabt hätte. Ich habe mich damals über die Frauenvertretung der Gewerkschaft beschwert, dass ich als Teilzeitkraft schlechter gestellt werde und siehe da, man hatte es nicht besser gewusst. Das Weihnachtsgeld stand mir in voller Höhe zu. Bin allerdings Beamtin (Land NRW). Ich kenne daher keine individuellen Tarifverträge. Und wenn meine Kollegin mir nicht gesagt hätte, dass sie das ganze Weihnachtsgeld bekommen hätte, dann wäre es mir wahrscheinlich gar nicht aufgefallen. Viel Glück, Geld kann man schließlich immer gebrauchen. Silke


Mitglied inaktiv

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Hallo Silke, Danke für Deine Info. Genau das hatte ich mir auch überlegt: wenn ich nicht gearbeitet hätte, hätte ich viel mehr Weihnachtsgeld bekommen nach dieser Regelung. Ist doch unlogisch! Ich bin mal gespannt, was Frau Bader sagt. Viele Grüße Sandra


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