Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Weihnachtsgeld TvöD

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Weihnachtsgeld TvöD

JoBe

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Liebe Frau Bader, So kurz wie möglich der Sachverhalt zur Frage ob ich die Jahressonderzahlung dieses Jahr erhalte. Geburt erstes Kind 11. März 2015 Elternzeit bis 10. März 2017 Beschäftigungsverbot ab 10. März 2017 wegen Problemen in der neuen Schwangerschaft Geburt zweites Kind 02. Juni 2017 Mutterschutz ab Ende April 2017 Elternzeit bis 01. Juni 2018 Steht mir die Jahressonderzahlung zu? Ich habe bereits die Gesetztexte dazu gelesen, verstehe es aber leider für diesen speziellen Fall nicht selber. Ich würde mich sehr über eine kurze Antwort freuen. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird. Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Weiter stellt sich die Frage, ob die Arbeitnehmerin zum Beispiel im Mutterschutz den anderen Arbeitnehmern gegenüber ungleich behandelt wird, was gegen das Grundgesetz verstößt. Dann hat sie ebenfalls einen Anspruch. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Ja, anteilig ab März 17. BV gilt als Beschäftigungszeit.


JoBe

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Vielen Dank für die Antwort! Genau, es hat TVöD. Da ich kein Geld erhalten habe, frage ich mich nun was ich tun kann? Ich habe gestern ein Email an die Personalsachbearbeiterin geschrieben. Wie gehe ich am besten vor wenn keine Antwort kommt oder mir die Zahlung nicht gewährt wird? Danke und viele Grüße


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