marian11
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst (Kommunen) und habe folgende Frage bzgl. Weihnachtsgeld: Zuerst habe ich Vollzeit gearbeitet, dann 1. Kind geboren im Juni 2012 danach Elternzeit für 2 Jahre genommen. ab November 2013 habe ich mit 50% wieder angefangen zu arbeiten IN ELTERNZEIT. Da ich wieder schwanger war, habe ich im Jahr 2014 ein Tag vor Beginn des Mutterschutzes für das 2. Kind am 26.4.2014 meine Elternzeit für das 1. Kind beendet. Dann im Juni 2014 Geburt des 2. Kindes und wieder Elternzeit beantragt. Ich habe Ende 2014 Weihnachtsgeld erhalten, allerdings entsprechend der 50% Teilzeitstelle und frage mich, da ja meine Teilzeitstelle zum 25.4.2014 beendet war und rein theoretisch mein Vollzeitvertrag wieder aufgelebt ist, ob das Weihnachtsgeld sich auf die Vollzeitstelle hätte beziehen müssen (was ja super wäre) oder ob die Auszahlung bezogen auf 50% korrekt war. Vielen Dank schon mal im Voraus!! Mit freundlichen Grüßen Marian11
Hallo, Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20, Abs. 1 TVöD). Als Bemessungsgrundlage wird jedoch das durchschnittliche monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September herangezogen. Liebe Grüße NB
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