marian11
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst (Kommunen) und habe folgende Frage bzgl. Weihnachtsgeld: Zuerst habe ich Vollzeit gearbeitet, dann 1. Kind geboren im Juni 2012 danach Elternzeit für 2 Jahre genommen. ab November 2013 habe ich mit 50% wieder angefangen zu arbeiten IN ELTERNZEIT. Da ich wieder schwanger war, habe ich im Jahr 2014 ein Tag vor Beginn des Mutterschutzes für das 2. Kind am 26.4.2014 meine Elternzeit für das 1. Kind beendet. Dann im Juni 2014 Geburt des 2. Kindes und wieder Elternzeit beantragt. Ich habe Ende 2014 Weihnachtsgeld erhalten, allerdings entsprechend der 50% Teilzeitstelle und frage mich, da ja meine Teilzeitstelle zum 25.4.2014 beendet war und rein theoretisch mein Vollzeitvertrag wieder aufgelebt ist, ob das Weihnachtsgeld sich auf die Vollzeitstelle hätte beziehen müssen (was ja super wäre) oder ob die Auszahlung bezogen auf 50% korrekt war. Vielen Dank schon mal im Voraus!! Mit freundlichen Grüßen Marian11
Hallo, Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20, Abs. 1 TVöD). Als Bemessungsgrundlage wird jedoch das durchschnittliche monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September herangezogen. Liebe Grüße NB
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Guten Abend, ich habe im Dezember ET und am 7.11 meinen letzten Arbeitstag, dann bin ich im Mutterschutz. Wir bekommen mit dem November Gehalt ( Ende November ) immer Weihnachtsgeld. Bekomme ich das trotz Mutterschutz dann auch? Vielen Dank!
Guten Tag, Ich bin im Mai ins Beschäftigungsverbot gegangen (Pflegeberuf), mein Sohn ist schon auf der Welt und bis einschließlich heute dem 28.11.2024 bin ich im Mutterschutz.. Meine Kollegen haben Weihnachtsgeld erhalten ich allerdings nicht.. Im Vertrag steht freiwillige Sonderzahlung.. Habe ich trotz oben genannter Gründe Anspruch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit mit dem 2. Kind schwanger. Das erste Kind hat den Nachname des Vaters. Soweit ich weiß, war es bisher so, dass dieser Name dann auch automatisch für weitere Kinder als Nachname gilt. Wie ist es denn jetzt aber durch das neue Namensrecht? Dürfte unser zweites Kind jetzt auch meinen Nachnamen tragen? Oder ...
Hallo Frau Bader, ich habe mein erstes Kind 05/2023 bekommen und mein zweites Kind kommt voraussichtlich 02/2026. ich war die gesamte Zeit in Elternzeit und werde diese fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes kündigen. habe ich dann wieder Anspruch als Mutterschutzgeld für das Gehalt die letzten 3 Monate vor der Geburt/Beginn des M ...
Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...
Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind. Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld. Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...
Hallo :) Kind 1 ist 2023 geboren, die Elternzeit habe ich beim 2. Kind für den Mutterschutz kurzzeitig unterbrochen (davor nicht gearbeitet), Kind 2 ist im April 2025 geboren. Nach dem Ende vom Mutterschutz im Juni bin ich wieder in Elternzeit gegangen. Steht mir jetzt erneut eine Jahressonderzahlung (Tvöd Pflege) zu, wie nach der Geburt des er ...
Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...
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