Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wegfall der Kinderbetreuung durch Corona bei Arbeitssuchendmeldung

Frage: Wegfall der Kinderbetreuung durch Corona bei Arbeitssuchendmeldung

Bine86

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Nach meiner Elternzeit habe ich meine Mutter als Kinderbetreuung bei der Agentur für Arbeit angegeben, als ich mich arbeitssuchend meldete (Okt. 2019). Ich bekomme ALG 1. Ab Sept. 2020 habe ich erst einen Kita-Platz. Meine Mutter gehört zur Risikogruppe bezüglich Corona. Deshalb kann ich ihr die Betreuung nicht mehr zumuten. Nun stehe ich erstmal ohne Kinderbetreuung da. Kann die Agentur für Arbeit nun behaupten, dass ich dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe und mich auffordern ALG 2 zu beantragen? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, so ist es. Sie stehen dem Arbeitsmarkt ja nicht mehr zur Verfügung. Liebe Grüße NB


ALF0709

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Ja das kann und wird sie auch. Eine gesicherte kinderbetreuung ist nunmal Voraussetzung für ALG I


cube

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Ja. Rein rechtlich stehst du damit dem Arbeitsmarkt ja nicht mehr zur Verfügung. Aber: ich würde mit einem SB persönlich sprechen und ihm das darlegen. Immerhin war deine Betreuung bis zum KiGa-Start (Platz ist ja auch bereits vorhanden) gesichert und Corona nicht vorhersehbar. Evt. hast du Glück und auf Grund dessen wird da eine Ausnahme gemacht. Letztendlich trifft das ja andere Arbeitnehmer auch - Kündigung wegen Corona, Kiga hat gerade offiziell zu - theoretisch ist ja aktuell niemand dieser Eltern vermittelbar und ich glaube nicht, dass denen allen sofort das ALG verweigert wird? Klar, deine Mutter ist keine TaMu oder Kiga - dennoch wird die Betreuung durch GE´s ja sonst auch vom Amt anerkannt, um ALG beziehen zu können. Im Umkehrschluss müsste die Oma ja nun ebenso behandelt werden wie ein geschlossener Kiga/TaMu. So würde ich zumindest argumentieren....


Tini_79

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Wie wahrscheinlich ist es denn, ausgerechnet jetzt ein Jobangebot zu bekommen? Da würde ich erstmal entspannt abwarten.


ain

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Ich muss meinen Vorredner widersprechen. Ruf bitte bei der BA an. Dein ALG I wird weder eingestellt noch gekürzt. Dem Arbeitsmarkt stehst du weiterhin zur Verfügung.


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