Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wegen Befristung nach Elterngeld nicht mehr beitragsfrei krankenversichert

Frage: Wegen Befristung nach Elterngeld nicht mehr beitragsfrei krankenversichert

Pastella79

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Hallo Frau Bader, meine Situation ist folgende: Meine Tochter kam im Juni 2011 zur Welt, ich habe Elterngeld für 12 Monate beantragt. Mein Arbeitsvertrag ist nun im Februar 2012 aufgrund der Befristung beendet. Ich war seit 2009 bei dem Arbeitgeber beschäftigt. Nun teilt mir die Krankenkasse mit, dass ich mich ab August freiwillig versichern müsste und den Beitrag selbst bezahlen muss. Ich bin nicht verheiratet. Da ich aber meine Tochter noch bis sie 2 Jahre ist zu Hause haben möchte kann ich schwierig ALG 1 beantragen. ALG2 ist auch nicht möglich. Wie kann das sein, dass man nur als Arbeitnehmer Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit hat und damit auch beitragsfrei krankenversichert ist? Wo ist das geregelt? Welche Möglichkeiten habe ich nun? Vielen Dank für Ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, dies ist leider so. Geregelt ist das im BEEG. Je nach Unterhaltsleistungen des Kindsvaters können Sie eventuell Hartz IV beantragen und sind darüber krankenversichert. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Du kannst ab August Hartz IV beantragen, und dann bist Du auch krankenversichert. ALG1 kommt nur in Frage wenn Du auch arbeiten gehen würdest so sie etwas für Dich haben. LG Sabine


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