Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin nach Ablauf meines ALG I-Anspruchs freiwillig in der GKV versichert, da aufgrund der Höhe des Einkommens meines Ehemannes ein Anspruch auf ALG II nicht besteht. Derzeit bin ich in keinster Weise erwerbstätig und beziehe keinerlei Einnahmen. Im April 2008 erwarte ich mein zweites Kind, für das ich m.E. einen Anspruch auf zwölf Monate Elterngeld i.H.v. 300,00 € je Monat (Basisbetrag) habe. Bin ich in dieser Zeit als freiwilliges Mitglied beitragsfrei in der GKV versichert oder muss ich meinen Beitrag weiterhin bezahlen? LG Sonja
Hallo, die Beitragsfreiheit besteht nur für Pflichtmitglieder, nicht für freiwillige. Die Mitgliedschaft besteht aber fort. Liebe Grüsse, NB
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Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...
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