Marenakirsche
Guten Tag Frau Bader! Vor der Schwangerschaft habe ich Vollzeit und unbefristet gearbeitet bei einem kirchlichen Träger (AVR). Nach Bekanntgabe der Schwangerschaft hat mich die Betriebsärztin ins Beschäftigungsverbot geschickt (Op-Pflege). Ich habe 2 Jahre Elternzeit und im ersten Jahr das volle Elterngeld beantragt. Im zweiten Jahr ist Teilzeitarbeit geplant, aber es ist noch nichts fest vereinbart mit dem Arbeitgeber. Wenn ich im zweiten Jahr Elternzeit schwanger werde, darf ich ja nicht arbeiten. Kann ich irgendwie dennoch Lohn bekommen? Müsste ich erst die Teilzeit beantragen und dann die Schwangerschaft bekannt geben? Vielen Dank und beste Grüße!
Hallo, hier kommt es wesentlich auf die Reihenfolge an. Wenn Sie zu nicht schwanger sind und dann Teilzeit in Elternzeit beantragen, um direkt in ein Beschäftigungsverbot zu gehen, ist das nicht möglich. Wenn Sie jedoch zuerst die Teilzeit beantragen und dann schwanger werden sieht es anders aus. Liebe Grüße NB
mellomania
finde ich schon arg an der grenze. tz beantragen, unterschreiben und dann bätsch, schwanger. ein bv muss nicht immer sein. der AG ist verpflichtet dir einen gefährdungsfreien arbeitsplatz zu geben, das kann und sollte auch gerne telefondienst etc sein. zum glück sind die gesetze verschärft worden...
Mitglied inaktiv
Wenn du schwanger bist und hast keine TZ fest vereinbart gehst du bis Ende der EZ nicht arbeiten, bekommst kein Geld und folglich auch nur Mindestsatz oder knapp drüber an EG, je nachdem wann Kind Zwei kommt. Vereinbarst du die TZ gehst du auf Arbeit, dein AG macht eine Gefährdungsbeurteilung und entscheidet ob er einen sicheren Arbeitsplatz hat oder nicht. Hast du Betreuung und könntest überhaupt arbeiten hast du in desem Fall ggf Anrecht auf das BV und folglich den TZ Lohn. Hast du keine Betreuung und könntest eh nicht arbeiten, kann das böse Folgen haben, denn du hättest nicht-schwanger deine Stelle ja nicht antreten können. Und wenn der Chef dich einsetzen KANN, musst du das auch antreten können, sonst musst du kündigen, weil du den Vertrag nicht erfüllen kannst und verlierst damit deine neue EZ ganz. (EG nicht, aber an die KK denken in so einem Fall) Wann du die Schwangerschaft bekannt gibst ist deine Sache, aber ich bezweifle, dass ein AG dir die TZ gibt, wenn er damit rechnen muss, dass du dann nicht kommst. Ich würde also entweder sicherstellen, dass ich arbeiten kann (Kinderbetreuung usw meine ich damit), die TZ unterschreiben und mich darauf einrichten auch arbeiten zu gehen. Oder auf die TZ gleich verzichten und mit offenen Karten spielen beim AG, nämlich, dass man nicht vor hat, das zweite Jahr zu arbeiten. LG Lilly
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