merisadik
Sehr geehrte Frau Bader. , Mein Sohn geb. Am 25.04.2021 hat bis dato keine Geburtsurkunde . Mein Mann ( Pakistaner) und seit Anfang April 2021 deutscher staatsbürger und ich geborene Deutsche haben mit unseren Dokumenten das Kind in der Klinik erstbeurkundet. Nach 9 Woche haben wir angerufen und haben patzig die Antwort bekommen das dauert 3 Monate Monate . Am 28.6. habe ich per E-Mail nochmal nachgefragt nach dem Status da das Geld nunmal wegfällt und nach Telefonat mit Elterngeld und kindergeldstelle die erstbeurkundung nicht ausreicht um den Antrag zu bearbeiten . Am 13.7.2021 habe ich die Antwort bekommen , dass die Geburtsurkunde meines Mannes in der ausländerbehörde geprüft wird seitdem gab es keine Rückmeldung auch auf meine email Ende Juli kam nur eine automoatische Abwesenheitsnachricht . Ich habe dann sofort an die Standesamt E-Mail geschrieben wobei ich davon auch keine Rückmeldung habe . Nun meine Frage wie und was kann ich tun ? Kann ich den staatverklagen damit ich nun meine Urkunde bekomme ? Kann ich Ohne die Geburtsurkunde einen Auszug aus dem Geburtenregister fordern um dann an die Kindergeld- und Elterngeldstelle zu gehen ? Oder könne Sie mir in Berlin einen Anwalt empfehlen der mich und meinen Mann vertreten könnte ? Mit freundlichen Grüßen Meryem Y.
Hallo, nS einen Brief mit Einschreiben und setzen eine Frist von 14 Tagen. Drohen Sie ansonsten mit dem Verwaltungsgericht. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Eigentlich dürfte bei euch die Ausländerbehörde gar nicht mehr involviert sein, da dein Mann ja schon Deutscher ist. Seine Geburtsurkunde würde doch schon bei der Einbürgerung überprüft. Habt ihr die deutschen Urkunden, vor allem die Einbürgerungsurkunde auch dazu getan zu den Urkunden fürs Standesamt? Frag mal bei info4alien.de nach, oder lies in dem Forum zu deinem Thema. Das ist ein Forum, das sich auf ausländerrechtliche Themen spezialisiert hat. LG luvi
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