Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was tun wenn der Arbeitgeber den Antrag auf Elternzeit ignoriert?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was tun wenn der Arbeitgeber den Antrag auf Elternzeit ignoriert?

JackieK

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Sehr geehrte Frau Bader, Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich habe bei meinem Arbeitgeber Antrag auf Elternzeit gestellt, leider bekomme ich diesbezüglich keine Antwort sonder anstelle immer wieder emails mit den neuen arbeitsplänen. Mein Fall ist leider ein wenigkompliziert da mein Arbeitgeber mich versuchte grundlos am Anfang der Schwangerschaft zu kündigen. Nach Klage beim Arbeitsgericht wurde dann die Kündigung für unzulässig erklärt, danach verhandelten die Anwälte zwecks verzugslohn und da wurde bei der Gegenseite auch schon erwähnt das ich meine Elternzeit beantragen werde. Als ich dann nun wirklich den ersten Antrag per Einschreiben gesendet habe wurde dieser nicht angenommen also habe ich einen zweiten per Email und Einschreiben mit Einwurf gesendet diese werden jedoch ignoriert und wie gesagt als Antwort bekomme ich immer nur den dienstplan. Natürlich habe ich nicht die Möglichkeit des Arbeitens organisiert und ich habe es auch nicht vor sondern anstelle bleib das Jahr zuhause mit meinem Baby. Ich würde mich sehr über ihre Nachricht freuen. Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, völlig unerheblich, was er Ihnen schickt. Der EZ muss er nicht zustimmen. Liebe Grüße NB


desireekk

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Hallo, Nun, die EZ bedarf ja keine ANTRAGS, sondern nur einer Mitteilung. Du hast die EZ mitgeteilt, Nachweis gut aufheben. Hast Du die nicht abhgeholte Nachricht auch noch? das wäre wichtig wenn Du ansonsten nicht mehr Fristgerecht eingereicht hättest. Du bleibst dann einfach Zuhause und steht eben nach Ende pünktlich auf der matte. idealerweise kannst Du Dich ca. 2 Monate vorher melden um den Wiederbeginn zu besprechen. Grus D


Mitglied inaktiv

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Elternzeit muss nicht beantragt werden. Bei so einem Arbeitgeber würde ich 3 Jahre einreichen und mich in der Zwischenzeit woanders bewerben.


Mitglied inaktiv

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Wenn der Bekanntgabe nicht innerhalb von vier Wochen widersprochen wird, ist sie "angenommen". Stell nur sicher, dass du den Eingang beim AG nachweisen kannst. LG Lilly


Sternenschnuppe

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Die müssen vom AG über die Elternzeit informiert werden, weil Du ja beitragsfrei gestellt wirst. Ist die Meldung da nicht eingegangen, dann sollen die bitte beim AG nachfragen. Die sind sehr nett und machen das und vermitteln auch. Ist es dort gemeldet ist alles gut. Der AG muss nix bestätigen, weil er eh nix zu entscheiden hat.


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