Mitglied inaktiv
hallo meine kleine ist jetz 8monate alt, ich beziehe also elterngeld bis zum 6mai,habe beim meien AG 3jahre elterzeit beantragt, bin vor einem nach hessen gezogen aus nrw dort war ist auch mein AG: meine frage meien kleine iost nichtehelich also bin nicht verheiratet mit dem lebenspartner aber die vaterschaft wurde anerkannt somit trägt die kleine seinen nachnamen, jetz würde ich gerne wissen was mit für finanzielle mittel zur verfügung stehen wüder ab mitte mai, wenn mit was zu steht ausser unterhalt. allerdings habe ich keinen wer auf meine kleine aufpassen würde einziege möglichkeit kiga. STEHT MIR DENN auch wohngeld zur verfügung??? FRAGE DESHALB WEIL ICH NICHT VIEL WEISS WIE ES hier abläuft danke
Hallo, Vallie trifft es genau Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
als allererstes ist dir dein lg zum unterhalt verpflichtet. reicht sein verdienst nicht aus, kannst du entweder wohngeld beantragen oder aufstockendes alg2.
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