Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was steh mir zu an Elterngeld

Frage: Was steh mir zu an Elterngeld

DenMeLia

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Schönen guten Abend, Ich habe vor der Geburt meiner ersten Tochter (14.5.13) Vollzeit gearbeitet. Bin dann natürlich 3 Jahre in Elternzeit gegangen und habe vor bisschen mehr als einem Jahr angefangen auf 450 Euro Basis zu arbeiten. Nun kommt am 17.5.16 voraussichtlich mein zweites Kind und ich habe vor dem Mutterschutz in meiner Vollzeitstelle die Elternzeit vorzeitig beendet um das Mutterschutzgeld von dort zu bekommen. Nun würde ich gerne wissen ob ich auch das Elterngeld von meiner Vollzeitstelle bekomme oder lediglich nur die 450 Euro Basis berechnet wird. Da ich ja jetzt in beiden Jobs im Mutterschutz bin weiß ich nicht mit welchen Angaben ich vorgehen soll um das richtige Elterngeld zu bekommen... Elternzeit werde ich nach der Geburt bei beiden Jobs beantragen, bzw neu beantragen. Zählt jetzt der Verdienst von meiner Vollzeitstelle oder dem 450 Euro Job? Vielen Dank und einen schönen Abend DenMeLia


Mitglied inaktiv

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Nur anhand der 450 €. Warum sollte auch das Vollzeitgehalt zu Grunde gelegt werden? Es gilt ja immer das Einkommen der letzten 12 Monate vor dem erneuten Elterngeldbezug. Ausgeklammert werden dabei dann lediglich Monate wo Du Mutterschaftsgeld bekommen hast und das erste Jahr Elterngeld. Elternzeit sichert dir nur zu das dein Vollzeitvertrag weiterhin besteht, neben Kündigungsschutz wenn Du in dieser Teilzeit arbeitest. Wie lange du in dieser bist ist für das Elterngeld egal.


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