Mitglied inaktiv
Ich arbeite zur Zeit in Vollzeit bei einem Arbeitgeber mit knapp 4000 Mitarbeitern, 1600 davon kaufmännische ,so wie ich. Wegen meiner Trennung habe ich demnächst keine Kinderbetreuung mehr, so dass ich Teilzeit beantragen werde. Ich weiss aber von anderen Kollegen, dass sich unsere Firma da generell erst mal quer stellt. Meine Frage: Was könnten evtl. plausible wichtige betriebliche Gründe sein, die einer Teilzeit entgegensprechen würden? Oder ist da die Auslegung von Gericht zu Gericht unterschiedlich? Ich denke mir halt, ein Unternehmen in der Grösse müsste da doch Probleme haben, betriebliche Gründe zu beweisen... Oder liegt die beweispflicht bei mir? Vielen Dank und Gruß
Hallo, Beweislast hat erst einmal der AG, aber im Zweifel entscheidet ein Gericht. Gründe wären, dass es mit dem Betriebsablauf nicht vereinbar ist oder der Job sich nicht teilen läßt. Gruß, NB
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Wenn ein AN EZ nehmen möchte (Kind ist 2 Jahre alt), muss er sich auch im dritten Jahr komplett festlegen, wie lange, oder kann er die EZ verlängern (zB wenn eine Kinderbetreuung gefunden wurde). Hat jemand, der sonst in einer Unternehmensberatung o.Ä. arbeitet, also für gewöhnlich die Woche über unterwegs ist, ebenso einen Anspruch auf TZ währe ...
Hallo Frau Bader, ich bin als Führungskraft in einem Unternehmen mit mehr als 500 MA tätig. Vor einigen Jahren habe ich meine Arbeitszeit auf 30h reduziert. Da ich inzwischen 2 Kinder habe, wollte ich meine AZ weiter auf 24h reduzieren. Es wurde mir mündlich mitgeteilt, dass dies als Führungskraft nicht möglich sei. Aufgrund dessen und verschi ...
Liebe Fr. Bader (und alle anderen :)), Wenn 2 Jahre EZ gemeldet wurde und man nach etwas mehr als einem Jahr wieder arbeiten will, kann der AG dann ablehnen, wenn kein Budget verfügbar ist? AG hat mehr als 15 AN, Träger ist die Stadt (soweit ich weiß, es geht nicht um mich). Geplant wären unter 15 Stunden/Woche, es gingen aber auch 15, wenn ...
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Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
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