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Teilzeit Elternzeit - betriebliche Gründe

Frage: Teilzeit Elternzeit - betriebliche Gründe

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Wenn ein AN EZ nehmen möchte (Kind ist 2 Jahre alt), muss er sich auch im dritten Jahr komplett festlegen, wie lange, oder kann er die EZ verlängern (zB wenn eine Kinderbetreuung gefunden wurde). Hat jemand, der sonst in einer Unternehmensberatung o.Ä. arbeitet, also für gewöhnlich die Woche über unterwegs ist, ebenso einen Anspruch auf TZ während der EZ oder wäre die Reisetätigkeit, die sonst erwartet wird ein "betrieblicher Grund, der dem entgegensteht" oder könnte man eine Verlegung in den "Innendienst" verlangen? Kann ein An seinen Anspruch auf TZ in der Ez eher durchsetzen, wenn es bereits AN gibt, die in TZ arbeiten? Danke, ich hoffe das war jetzt allgemeiner.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ob eine Verlegung in den Innendienst verlangt werden kann, hängt vom Vertrag ab 2. Wenn andere AN TZ arbeiten, ist das sicher ein Argument - es kommt aber auf deren Position an (ob vergleichbar) 3. Man kann ab dem 3. Jahr mit Frist 7 Wo. verlängern Liebe Grüsse, NB


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