Wenn ein AN EZ nehmen möchte (Kind ist 2 Jahre alt), muss er sich auch im dritten Jahr komplett festlegen, wie lange, oder kann er die EZ verlängern (zB wenn eine Kinderbetreuung gefunden wurde). Hat jemand, der sonst in einer Unternehmensberatung o.Ä. arbeitet, also für gewöhnlich die Woche über unterwegs ist, ebenso einen Anspruch auf TZ während der EZ oder wäre die Reisetätigkeit, die sonst erwartet wird ein "betrieblicher Grund, der dem entgegensteht" oder könnte man eine Verlegung in den "Innendienst" verlangen? Kann ein An seinen Anspruch auf TZ in der Ez eher durchsetzen, wenn es bereits AN gibt, die in TZ arbeiten? Danke, ich hoffe das war jetzt allgemeiner.
Mitglied inaktiv - 28.07.2009, 16:01