Mitglied inaktiv
Hallo, mein Sohn wurde am 27.09.2001 geboren und ich habe mir dann 3 Jahre Elternzeit genommen. Nächstes Jahr läuft diese ja aus. Mein Mann und ich denken aber daran, ein weiteres Kind zu bekommen. Ende diesen Jahres geht es los....was ist also wenn ich z.B. im Januar 2004 schwanger gworden bin. Verlängert sich die Elternzeit, wie sieht es mit dem Erziehungsgeld aus ( habe ich nur 6 Monate lang bekommen..) Über eibne Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank MfG
...so ists.
Mitglied inaktiv
Hi Dein Sohn ist am 27.09.2001 geboren d.h. da Du drei Jahre Elternzeit beantragt hast endet diese am dritten Geb. Deines Sohnes (27.09.2004) . Wenn Du im Januar 2004 schwanger wirst dann beginnt einfach die Elternzeit von Geburt deines Nächstes Kindes an wieder für drei Jahre (je nachdem wieviel Du beantragst. ) Wenn zwischen dem Ende der Elternzeit und dem Beginn der neuen Mutterschutzfrist einige Tage/Wochen liegen dann musst Du in der Zeit arbeiten gehen. Hast dann auch wieder Anspruch auf Mutterschutzgeld UND die Differenz zum Nettogehalt von Deinem AG. Wenn kein Zeitraum dazwischen liegt bekommst Du einfach nur das Mutterschutzgeld für die Fristen von der KK. Viele Grüsse Mecia
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