Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Sohn wurde im Mai 2008 geboren und wir bekommen unseren Kinderkrippenplatz erst im September 2009. Das bedeutet ich würde gerne noch 4 weitere Monate zu Hause bleiben.Allerdings bekomme ich im Mai das letzte Mal Elterngeld. Nun meine Fragen hierzu: 1.) Gibt es in dem Fall eine finazielle Hilfe vom Staat, wenn ich noch einen Arbeitsvertrag (Festanstellung) habe, der dann eben bis Septmeber "ruhen" würde? 2.) Wie läuft das dann mit der Krankenkasse, muss ich mich dann für die 4 Monate da freiwillig versichern? Vielen Dank schon im voraus für die Antwort! Grüße Scira
Hallo, 1.Wenn, dann Hartz IV 2. Wenn Sie die EZ verlängern, sind Sie weiter beitragsfrei versichert. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
krankenversichern kannst du dich bei deinem mann, wenn der gesetzlich versichert ist.... finanzielle hilfen gibt es keine, die 4 monate mußt du so überbrücken oder jemand anderen zur betreuung "engagieren". vielleicht habt ihr noch anspruch auf wohngeld für die 4 monate...
Mitglied inaktiv
Hallo, solange Du im Arbeitsverhältnis stehst und Dein Chef der Verlängerung zustimmt, kannst Du zu Hause bleiben. Geld bekommst Du aber leider nicht. Diese Zeit musst Du so überbrücken. Die Krankenkassebeiträge musst Du nicht entrichten. Solange Du bei Deinem AG gemeldet bist, bist Du auch versichert. LG Kathi
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