MelCat
Ich bin bis ende September in einem befristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt. In Teilzeit 25 Stunden die Woche. Im Bereich Mopro Einzelhandel. DaS heißt ich hebe zwischen 2 und gut 20 Kilo täglich. Nun bin ich in der 5.ssw.....Habe positiv getestet. Frauenarzt Termin steht noch aus. Ich habe im März allerdings nichts schriftliches bekommen das der Vertrag weitere 6 Monate verlängert wurde sondern nur mündlich das gesagt bekommen dass bis ende September noch einmal verlängert wurde. Meine Fragen: da ich 42 bin und schwer heben muss bei der Arbeit wann gebe ich meinen AG Bescheid? Mitte Oktober wäre ich in der 12.ssw. Diese Zeit sollte man doch eigentlich abwarten??? Und was passiert mit dem befristeten Vertrag? Sollte mein AG den Vertrag auslaufen lassen.....Von wem bekomme ich dann Geld und wie geht es dann finanziell weiter? Oder bedarf es einer schriftlichen Bestätigung der Verlängerung die ich nicht unterschrieben habe und gilt das mündliche nicht?
Hallo, mündlich ist schlecht. Ich würde nichts sagen u versuchen, es schriftlich zu bekommen, mich aber parallel bei der Agentur f Arbeit melden. Liebe Grüße NB
chrissicat
Habe ich das richtig verstanden? Du hast einen "befristeten" Arbeitsvertrag, die Befristung (bis September) wurde aber nicht schriftlich sondern nur mündlich vereinbart?
malini
Hast du dich schon arbeitslos gemeldet zum 1. Oktober?
MelCat
Nein. Habe mich nicht arbeitslos gemeldet da eine nochmalige Verlängerung oder ein unbefristeter Vertrag in Aussicht standen. Und zu dem mündlich. .....Nein also ich habe bis jetzt nichts schriftliches und auch nichts unterschrieben. Wenn dieses schriftlich besteht, gilt es trotzdem oder müsste ich es gegen gezeichnet haben??
Mitglied inaktiv
Meiner Meinung nach ist die Befristung abgelaufen und du hast nun einen unbefristeten Vertrag. Befristete Verträge unterliegen immer der Schriftform. Und ebenso mögliche Verlängerungen. Schau mal hier: http://www.jobware.de/Karriere/Befristeter-Arbeitsvertrag-muss-schriftlich-abgeschlossen-werden.html
chrissicat
Ein Vertrag ist eine beidseitige Willenserklärung. Wenn die Befristung schriftlich gemacht wurde, dann muss der Arbeitgeber den Vertrag unterschrieben haben und du auch. Eine Befristung, die nicht vor Beginn schriftlich vereinbart wurde, ist ungültig. D.h. faktisch hast du einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Diesen könntest du (notfalls) einklagen.
MelCat
So......Habe nun dank euch etwas gegoogelt und bin zum gleichen Schluß gekommen. .....oha! !! Dank dem vergessen oder nicht mehr dran denken den Vertrag von mir unterschreiben zu lassen hat mein AG nun wohl den Bock geschossen.....
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