Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was passiert mit der restlichen Elternzeit bei Beendigung wegen Mutterschutz?

Frage: Was passiert mit der restlichen Elternzeit bei Beendigung wegen Mutterschutz?

Julchen1807

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe bereits ein Kind (geb. 23.07.2013) und habe erst zwei, dann noch das dritte Jahr Elternzeit (23.07.2013 bis 22.07.2016) beantragt und genehmigt bekommen. Nun erwarte ich mein zweites Kind (voraussichtlicher ET 16.08.2016). - Ich möchte meinen AG über meine erneute SSW informieren und gleichzeitig - die Elternzeit meines 1. Kindes mit Datum zum 04.07.2016 (am 05.07.2016 Mutterschutzbeginn) vorzeitg beenden, um das volle Mutterschaftsgeld zu beantragen. Weiterhin möchte ich weitere 2 Jahre Elternzeit für das 2. Kind beantragen. - Meine Frage ist jetzt: Was passiert mit der restlichen Elternzeit des 1. Kindes? Kann ich den AG darum bitten, die restlichen verbleibenden Tage (vom 05.07.2016 - 22.07.2016 = 18 Tage) zu überschreiben und später an die 2. Elternzeit dranzuhängen oder gehen diese Tage verloren? Habe ich einen Rechtsanspruch darauf (theoretisch)? - Dann noch eine Frage: Wie verhält es sich, wenn ich nach den 2 Jahren Elternzeit beim jetztigen AG kündigen möchte, um die Stelle zu wechseln. Kann ich das 3. Jahr Elternzeit beim neuen AG geltend machen oder muss ich dieses 3. Jahr schon beim jetzigen AG in Anspruch nehmen, damit dieses nicht verfällt? Ich danke Ihnen herzlichst für Ihre Bemühungen und Ihre Hilfestellung. Liebe Grüße, Julia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da bleiben doch wenige Tage übrig, die können Sie, wenn der AG zustimmt, später nehmen.Einen Anspruch gibt es nicht. Das dritte Jahr kann bei einem neuen AG genommen werden Liebe Grüße NB


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