mietzkatz
Hallo, ich habe eine Frage ich habe im Okt. 2013 meinen Sohn auf die Welt gebracht und bin jetzt im laufenden Elterngeldbezug. Vor der geburt meines Sohnes war ich im beschäftigungsverbot da ich in der Pflege arbeite. Wo mein Arbeitgeber mir das verbot ausgespfrochen hatte wollte ich mir meine Überstunden auszahlen lassen was er damals aber nicht tat und verneinte. Jetzt habe ich im Februar 2014 Post bekommen wo der Lohnzettel drin ist das die Überstunden ausgezahlt werden ohne vorherige Ankündigung.Meine Frage wie muß ich mich jetzt der Elterngeldstelle gegenüber verhalten und was wird passieren wenn ich es melde an die Elterngeldstelle. Rechnen die das an und stellen das Elterngeld still für einen Monat oder berechnen die das komplett neu. Ih wäre über eine Antwort sehr dankbar. Danke
Hallo, das kommt darauf an, wie der Ag das deklariert. Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt Liebe Grüße NB
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